Pflegekräfte
Pflege und weitere Gesundheitsberufe: So arbeitest du in der Schweiz
Als Pflegefachperson mit einem Diplom aus dem Ausland brauchst du in der Schweiz eine Anerkennung vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK). TakeCare stellt den Antrag für dich und übernimmt den gesamten Anerkennungsprozess inklusive der Kosten der Anerkennung. Das gilt auch für Hebammen sowie Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit (FaGe). In der Pflegehilfe stellt TakeCare das Gesuch um die Gleichwertigkeit beim SRK für dich und übernimmt die Kosten. Für Pflegefachpersonen dauert der Anerkennungsprozess nach Erfahrung von TakeCare rund drei Monate.

- Gebühr des SRK im EU-Verfahren für Pflegefachpersonen und Hebammen, dazu CHF 130 für das Register.
- CHF 550
- gesamter Anerkennungsprozess für Pflegefachpersonen, nach Erfahrung von TakeCare
- rund 3 Monate
- Sprachniveau für die Anerkennung beim SRK
- B2
- alle Dienstleistungen von TakeCare für dich (Art. 9 AVG)
- kostenlos
Grundlage: offizielle Angaben von SRK, BAG, SBFI und Bund
Geschrieben und geprüft von Kai Robin Clausmeier, Recruitment Consultant
Warum du eine Anerkennung brauchst
Pflege ist in der Schweiz ein reglementierter Beruf. Das heisst: Das Gesetz regelt, wer ihn ausüben darf. Mit einem ausländischen Diplom ist die Anerkennung nach Angabe des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) gesetzlich vorgeschrieben. Das SRK ist dafür zuständig. Es arbeitet im Auftrag des Bundes.
Mit der Anerkennung hat dein Diplom für die Arbeit dieselbe Wirkung wie ein Schweizer Abschluss. Sie gilt nach Angabe des SRK dein ganzes Berufsleben lang. Entziehen kann das SRK sie nur, wenn sie unrechtmässig erlangt wurde. Dazu kommen andere Papiere:
| Was | Wer entscheidet | Wann du es brauchst |
|---|---|---|
| Anerkennung deines Diploms | SRK | Um als Pflegefachperson zu arbeiten |
| Eintrag im Gesundheitsberuferegister (GesReg) | SRK, automatisch nach der Anerkennung | Pflicht, sobald du als Pflegefachperson anerkannt bist. Nicht bei einer Anerkennung auf tieferer, beruflicher Stufe. |
| Berufsausübungsbewilligung | Kanton | Wenn du in eigener fachlicher Verantwortung arbeitest, also ohne Aufsicht einer Fachperson deines Berufs |
| Aufenthaltsbewilligung L oder B, Grenzgängerbewilligung G | Kanton | Um in der Schweiz zu arbeiten. Für Bürger:innen der EU und der EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen) zugleich die Arbeitsbewilligung. |
Zwei Verfahren: EU-Verfahren oder ordentliches Verfahren
Das SRK hat für Pflegediplome zwei Verfahren. Welches für dich gilt, hängt von einer Liste der EU ab. Ihr offizieller Name ist «Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG». Hier nennen wir sie einfach EU-Liste. Die Liste nennt auch ein Datum, den Stichtag. Dein Diplom muss nach diesem Datum erworben sein.
Steht dein Diplom in allgemeiner Pflege auf der EU-Liste? Und hast du es nach dem Stichtag in einem Land der Liste erworben?
Ja
EU-Verfahren. Das SRK prüft nur, ob dein Diplom den Regeln der EU entspricht. Gebühr: CHF 550, dazu CHF 130 für das Register.
Nein
Ordentliches Verfahren. Das SRK vergleicht dein Diplom mit der Schweizer Ausbildung. Gebühr: CHF 930 oder CHF 1'000, dazu je nach Beruf CHF 130 für das Register.
Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich gehören zu den Ländern der Liste. Im EU-Verfahren stuft das SRK dein Diplom nicht als HF (höhere Fachschule) oder FH (Fachhochschule) ein. Das gilt laut SRK auch für Bachelor und Master in allgemeiner Pflege aus EU/EFTA-Staaten.
Im ordentlichen Verfahren vergleicht das SRK dein Diplom mit der Schweizer Ausbildung. Das ist die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann HF oder der Bachelor of Science in Pflege FH. Unterscheidet sich deine Ausbildung stark davon, verlangt das SRK Ausgleichsmassnahmen. Das heisst: Du arbeitest eine Zeit lang begleitet in deinem Beruf, oder du machst eine Prüfung. Mehr dazu weiter unten. Passen Niveau oder Dauer deiner Ausbildung nicht? Dann kann das SRK dein Diplom auf einer tieferen, beruflichen Stufe anerkennen. Dann kommst du aber nicht ins GesReg.
Hast du nur Kinderpflege oder nur Psychiatriepflege gelernt, ohne allgemeine Pflege? Oder hast du eine Spezialisierung in der Pflege? Dann gilt die automatische Anerkennung der EU-Liste nicht, und das SRK prüft dein Diplom im ordentlichen Verfahren.
Dein Diplom aus Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich
So sieht es für Pflegediplome aus den vier Ländern aus:
- DeutschlandGesundheits- und Krankenpfleger:in: EU-Verfahren, Stichtag 29. Juni 1979. Pflegefachfrau oder Pflegefachmann (seit 2020): offen, siehe Hinweis unten.
- ÖsterreichDiplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP): EU-Verfahren, Stichtag 1. Januar 1994.
- ItalienInfermiere professionale (bis 2001): EU-Verfahren, Stichtag 29. Juni 1979. Laurea in infermieristica (seit 2001/2002): ebenfalls EU-Verfahren.
- FrankreichDiplôme d'État d'infirmier(ère): EU-Verfahren, Stichtag 29. Juni 1979.
Von der EU-Liste gibt es zwei Fassungen. Das SRK verweist auf die Fassung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Sie hat den Stand vom 24. März 2011. Die aktuelle Fassung der EU hat den Stand vom 29. Oktober 2025. Sie nennt einige neuere Diplome zusätzlich. Sonderfälle:
- Bachelor in allgemeiner Pflege aus EU/EFTA-Staaten: Das SRK führt sie im EU-Verfahren. Beispiele sind der FH-Bachelor aus Österreich und die Laurea in infermieristica aus Italien.
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in aus Deutschland: nicht auf der Liste, also keine automatische Anerkennung. Wie das SRK den Abschluss einstuft, sagt es nicht ausdrücklich.
Pflegefachfrau oder Pflegefachmann nach dem deutschen Pflegeberufegesetz (Ausbildung seit 2020)? Die aktuelle EU-Fassung nennt deinen Abschluss, mit dem Datum 1. Januar 2020. Die Fassung des SBFI nennt ihn nicht. Eine offizielle Aussage dazu haben wir nicht gefunden. Gesucht haben wir beim SRK, beim SBFI und beim Bundesamt für Gesundheit (BAG). Das SRK entscheidet. Der erste Schritt ist der PreCheck, eine kostenlose Vorprüfung. Ist er positiv, nennt das SRK die nächsten Schritte und die Kosten.
So läuft die Anerkennung, Schritt für Schritt
Die Anerkennung hat sechs Schritte. Schritt fünf gibt es nur, wenn das SRK ihn verlangt.
PreCheck
Online, kostenlos und Pflicht. Das SRK prüft, ob dein Gesuch weitergehen kann.
Resultat
Innert höchstens vier Wochen, sobald alle Unterlagen für den PreCheck da sind. Das Resultat kommt per E-Mail. Positiv: Das Verfahren startet, und das SRK nennt die Kosten. Negativ: Du bekommst Hinweise auf andere Möglichkeiten.
Gesuch
Das SRK schickt die Antragsunterlagen per Post. Die Dokumente gehen mit dem unterschriebenen Formular an das SRK zurück, und die Rechnung wird bezahlt.
Prüfung
Ist das Gesuch vollständig und die Rechnung bezahlt, beginnt das Verfahren. Das SRK trifft seinen ersten Entscheid dann innert höchstens vier Monaten.
Ausgleich, falls nötig
Du arbeitest eine Zeit lang begleitet in deinem Beruf (Anpassungslehrgang), auch mit Zusatzausbildung. Oder du machst eine Prüfung (Eignungsprüfung).
Anerkennung und Register
Mit der Anerkennung als Pflegefachperson kommst du automatisch ins GesReg. Dazu bekommst du eine GLN (Global Location Number).
Mit TakeCare gehst du diese Schritte nicht allein. Wir stellen den Antrag und übernehmen den gesamten Anerkennungsprozess beim SRK. Dafür unterschreibst du eine Vollmacht. Damit dürfen wir für dich handeln. Das SRK erlaubt das ausdrücklich.
Ehrlich gesagt: Das SRK behandelt Gesuche mit Vertretung weder schneller noch bevorzugt. Verlangt das SRK Ausgleichsmassnahmen, machst du sie selbst. Dafür erledigen wir Formulare, Fristen und Rechnungen, und die Kosten der Anerkennung trägst du nicht.
Diese Unterlagen braucht das SRK
Die ganze Liste schickt das SRK mit dem Antragsformular. Nach Angaben des SRK gehören dazu:
- Certificate of Current Professional Status (CCPS) oder Letter of Good Standing (LoGS): die Bestätigung deiner Berufsberechtigung. Sie kommt von der Behörde des Landes, in dem du zuletzt gearbeitet hast.
- Nie registriert, weil es kein Register gibt oder du im Ausbildungsland nie gearbeitet hast? Dann brauchst du stattdessen ein Certificate of Non-Registration und einen Strafregisterauszug, beide höchstens drei Monate alt.
- Für das EU-Verfahren: die EU-Konformitätsbescheinigung. Darin bestätigt die Behörde deines Ausbildungslandes, dass dein Diplom den Regeln der EU entspricht. Sie kann die Bescheinigung dem SRK direkt per E-Mail schicken. Sonst braucht das SRK das Original oder eine beglaubigte Kopie.
- Ein Sprachnachweis auf Niveau B2, falls das SRK ihn verlangt.
- Das unterschriebene Antragsformular.
In der Regel genügen Kopien oder amtlich beglaubigte Kopien. Eine Apostille gilt beim SRK nicht als Beglaubigung. Beglaubigungen und Übersetzungen müssen auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch sein. Übersetzen müssen anerkannte Übersetzer:innen.
Tipp: Das CCPS darf beim Einreichen höchstens drei Monate alt sein. Für den PreCheck brauchst du es aber noch nicht. Bestelle es darum erst nach dem positiven PreCheck. Welche Dokumente du brauchst, klären wir am Anfang mit dir.
Was die Anerkennung kostet und wer bezahlt
Das SRK nennt diese Gebühren:
- EU-Verfahren, eine Rechnung
- CHF 550
- ordentliches Verfahren ohne Ausgleichsmassnahmen, in zwei Rechnungen (CHF 600 und CHF 330)
- CHF 930
- ordentliches Verfahren mit Ausgleichsmassnahmen, in zwei Rechnungen (CHF 600 und CHF 400)
- CHF 1'000
- Eintrag ins GesReg, einmal pro Person. Im ordentlichen Verfahren je nach Beruf.
- CHF 130
Aufgepasst: An anderer Stelle nennt das SRK für das EU-Verfahren CHF 680. Sein Ablaufblatt, ein Merkblatt zum Verfahren, nennt CHF 550 plus CHF 130 für das Register. Zusammen sind das CHF 680. Ob die CHF 680 den Eintrag ins Register enthalten, sagt das SRK aber nirgends ausdrücklich.
Ausgleichsmassnahmen sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Anbieter verrechnen sie direkt. Ziehst du ein Gesuch zurück, gibt das SRK bezahlte Gebühren nicht zurück. Spätere Änderungen im Register sind kostenlos.
Bist du Pflegefachperson, Hebamme oder FaGe? Dann stellt TakeCare den Antrag beim SRK und übernimmt den gesamten Anerkennungsprozess inklusive der Kosten der Anerkennung. In der Pflegehilfe stellt TakeCare das Gesuch um die Gleichwertigkeit Pflegehelfende SRK für dich und übernimmt die Kosten. Ist unklar, wie das SRK deinen Abschluss einstuft? Dann klären wir mit dir, was TakeCare übernimmt. Für Stellensuchende sind alle Dienstleistungen von TakeCare kostenlos.
Wie lange die Anerkennung dauert
Das SRK nennt Höchstfristen für einzelne Schritte. Das heisst: So lange darf es höchstens dauern. Für den ganzen Prozess nennt das SRK keine Frist. Daneben steht, was wir bei TakeCare erleben. Das ist Erfahrung, kein Versprechen.
- PreCheck: Höchstfrist des SRK, sobald alle Unterlagen für den PreCheck da sind (Offizielle Höchstfrist)höchstens 4 Wochen
- Positiver PreCheck: Erfahrung von TakeCare, ab Antrag (Erfahrungswert TakeCare)oft innert 10 Tagen
- Erster Entscheid: Höchstfrist des SRK, ab vollständigem und bezahltem Gesuch (Offizielle Höchstfrist)höchstens 4 Monate
- Gesamter Anerkennungsprozess: Erfahrung von TakeCare (Erfahrungswert TakeCare)rund 3 Monate
Offizielle HöchstfristErfahrungswert TakeCare
Die Fristen gelten nur mit vollständigen Unterlagen. Fehlt etwas oder braucht es Ausgleichsmassnahmen, dauert es länger. Den Entscheid und seinen Zeitpunkt bestimmt allein das SRK.
Wenn das SRK Ausgleichsmassnahmen verlangt
Das betrifft das ordentliche Verfahren. Unterscheidet sich deine Ausbildung stark von der Schweizer Ausbildung, verlangt das SRK einen Ausgleich. Es gibt drei Formen:
- Anpassungslehrgang: Du arbeitest begleitet in deinem Beruf. Das geht vielleicht sogar an deiner jetzigen Stelle in der Schweiz.
- Anpassungslehrgang mit einer Zusatzausbildung.
- Eignungsprüfung: eine Prüfung, schriftlich und mündlich.
Für den Lehrgang stellt der Betrieb eine betreuende Fachperson. Sie arbeitet in derselben Abteilung, ist im selben Fachgebiet ausgebildet und arbeitet mindestens 60 Prozent. Das SRK muss sie bestätigen. Der Lehrgang beginnt erst, wenn das SRK ihn angeordnet hat und du dich dafür entschieden hast. Auch allfällige Vorgaben des Kantons müssen erfüllt sein.
Nach Angabe des SRK musst du die Ausgleichsmassnahmen innert zwei Jahren abschliessen. Dauer und Kosten der Massnahmen nennt das SRK nicht.
Arbeiten, während das Verfahren läuft
Eine Regel für die ganze Schweiz gibt es nicht. Ob und wie lange du ohne Anerkennung arbeiten darfst, entscheidet der Kanton. Zuständig ist laut SRK die Gesundheitsdirektion oder der kantonsärztliche Dienst.
Ein Beispiel ist der Kanton Waadt. Bist du im Verfahren beim SRK und hast dich für den Anpassungslehrgang entschieden, nicht für die Prüfung? Dann kannst du ihn dort als «stagiaire» machen, also im Praktikum. Der Betrieb muss die Anstellung melden, bevor sie beginnt. Die betreuende Fachperson braucht eine Berufsausübungsbewilligung und darf jeweils nur eine Person begleiten.

Nach der Anerkennung: Register, Titel und Bewilligung
Mit der Anerkennung als Pflegefachperson kommst du automatisch ins Gesundheitsberuferegister GesReg. Der Eintrag ist Pflicht, und du bekommst dabei eine GLN. Öffentlich sichtbar sind unter anderem Name, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, GLN, Beruf, Abschluss und Datum der Anerkennung. In Unterlagen des SRK steht manchmal NAREG. Das ist ein gemeinsames Register der Kantone für andere Gesundheitsberufe. Für Pflegefachpersonen gilt das GesReg.
Titel: Die Schweizer Titel HF oder FH darfst du nicht tragen. Du darfst aber die Schweizer Berufsbezeichnung verwenden, etwa Pflegefachfrau. Oder deinen Titel aus dem Herkunftsland, mit dem Land dazu.
Lohn: Das SRK empfiehlt den Betrieben dieselben Bedingungen wie für Fachleute mit Schweizer Diplom, auch beim Lohn. Das ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Regel.
Braucht es noch eine Bewilligung des Kantons? Das hängt davon ab, wie du arbeitest.
Arbeitest du in eigener fachlicher Verantwortung? Also selbstständig, in leitender Funktion oder ohne Aufsicht einer Fachperson deines Berufs?
Ja
Du brauchst eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons. Das gilt auch als Angestellte:r, wenn keine Fachperson deines Berufs die Aufsicht hat.
Nein, ich arbeite unter Aufsicht
Das Bundesgesetz verlangt keine Bewilligung. Der Kanton kann aber eigene Regeln haben.
Für die Bewilligung brauchst du ein anerkanntes Diplom. Man muss dir vertrauen können, und du musst für den Beruf geeignet sein. Und du musst eine Amtssprache des Kantons beherrschen. Das ist die Sprache seiner Behörden, etwa Deutsch in Zürich oder Französisch in Genf. Zürich etwa akzeptiert ausländische Diplome nur mit Anerkennung durch das SRK.
Sprache: welches Niveau du brauchst
Für die Anerkennung verlangt das SRK eine Landessprache auf Niveau B2. Das ist eine Sprache der Schweiz, etwa Deutsch, Französisch oder Italienisch. Du musst sie sprechen und verstehen.
- A1
- A2
- B1
- B2, verlangt
- C1
- C2
Brauchst du ein Zertifikat, wenn du auf Deutsch, Französisch oder Italienisch ausgebildet wurdest? Das sagt das SRK nicht ausdrücklich. Einen Hinweis gibt das Ablaufblatt des SRK zum EU-Verfahren. Dort steht, du brauchst einen Sprachnachweis in zwei Fällen:
- Du wurdest nicht in einer Amtssprache der Schweiz ausgebildet.
- Oder du hast kein Sprachdiplom auf Niveau B2.
Ob du einen Nachweis brauchst, prüft das SRK in einem eigenen Schritt. Das klären wir im Anerkennungsprozess mit dir. Klar ist: Auch mit EU-Anerkennung brauchst du die Sprachkenntnisse, die dein Beruf verlangt.
| Sprache | Zertifikate auf Niveau B2, die das SRK akzeptiert |
|---|---|
| Deutsch | Goethe-Zertifikat B2, telc Deutsch B2, TestDaF Niveaustufen 3 bis 5 (B2), ÖSD Zertifikat B2 |
| Französisch | TELC B2, DELF B2, TCF tout public B2 (Pflicht- und Zusatzteile), TEF pour les études en France B2, TEF valable pour la naturalisation suisse B2 (mündliches und schriftliches Verstehen und Ausdrücken) |
| Italienisch | CELI 3 (B2) |
Für eine Berufsausübungsbewilligung prüft der Kanton die Sprache separat. Er verlangt eine seiner Amtssprachen. Einige Beispiele:
| Kanton | Sprache für die Berufsausübungsbewilligung |
|---|---|
| Zürich | Deutsch mindestens B2. |
| Bern | Nachweis nur nötig, wenn deine Hauptsprache oder deine Ausbildungssprache nicht Deutsch oder Französisch ist. |
| Genf | Französisch mindestens B2, für eine erste Bewilligung. Kein Nachweis nötig, wenn Französisch deine Muttersprache ist oder du auf Französisch ausgebildet wurdest. |
| Waadt | Französisch B2. Ein Diplom mit Unterricht auf Französisch zählt als Nachweis, auch ein anerkanntes ausländisches Diplom, etwa ein französisches Pflegediplom. Arbeitest du angestellt in einer stationären Einrichtung? Dann kannst du eine provisorische Bewilligung für 12 Monate ohne Nachweis bekommen. Bis dahin brauchst du DELF B2. Verlängert wird sie nicht. |
| Tessin | Italienisch. Nachweis durch Diplom aus dem italienischsprachigen Raum, italienischsprachige Maturität, Zertifikat ab B2 oder drei Jahre Berufserfahrung auf Italienisch in den letzten zehn Jahren. |
Nicht jedes Zertifikat, das das SRK akzeptiert, gilt auch beim Kanton. Den TCF zum Beispiel akzeptiert das SRK, die Waadt nicht.
Und Schweizerdeutsch? Verlangt wird eine Amtssprache, kein Dialekt. Eine rechtliche Pflicht für Schweizerdeutsch haben wir nicht gefunden. Gesucht haben wir beim Bund und in den Kantonen Zürich, Bern, Genf, Waadt und Tessin.
Im Alltag hörst du den Dialekt aber oft. In der Deutschschweiz sprechen 83 Prozent der Berufstätigen bei der Arbeit normalerweise Schweizerdeutsch. Das zeigen Daten des Bundesamts für Statistik von 2020. Geschrieben wird Hochdeutsch.

TakeCare vermittelt Stellen in der Deutschschweiz, der Romandie und im Tessin. Du kannst also auch dort suchen, wo man deine Ausbildungssprache spricht.
Weitere Gesundheitsberufe: Hebamme, FaGe und Pflegehilfe
Das SRK anerkennt insgesamt 19 Gesundheitsberufe, darunter Hebamme und Fachfrau oder Fachmann Gesundheit (FaGe). Für die Pflegehilfe gibt es ein eigenes Verfahren. Bist du Hebamme oder FaGe? Dann stellt TakeCare den Antrag beim SRK und übernimmt den gesamten Anerkennungsprozess inklusive der Kosten der Anerkennung. In der Pflegehilfe stellt TakeCare das Gesuch um die Gleichwertigkeit Pflegehelfende SRK für dich und übernimmt die Kosten. So findest du deinen Weg:
| Dein Beruf | Wer ist zuständig | So läuft es |
|---|---|---|
| Hebamme | SRK | Das Gesuch geht an das SRK. Das Verfahren ist wie in der Pflege. Erfüllt dein Diplom die Bedingungen der EU-Liste, gilt das EU-Verfahren. Es kostet CHF 550, dazu CHF 130 für das Register. Sonst vergleicht das SRK mit dem Bachelor of Science Hebamme FH. |
| Fachfrau, Fachmann Gesundheit (FaGe) | SRK | Das Gesuch geht an das SRK. Es vergleicht deinen Abschluss mit dem Schweizer FaGe EFZ. EFZ heisst eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, das ist der Schweizer Lehrabschluss. Ein EU-Verfahren nennt das SRK nicht. Gebühr: CHF 930 ohne, CHF 1'000 mit Ausgleichsmassnahmen. |
| Pflegehilfe | SRK. Das ist keine Anerkennung, sondern ein eigenes Verfahren: «Gleichwertigkeit Pflegehelfende SRK». | Das Gesuch geht online an das SRK. Möglich zum Beispiel mit einer ausländischen Grundausbildung in Pflege: mindestens 120 Stunden Theorie und praktische Erfahrung. Kosten: CHF 250, mit Praktikum CHF 500. |
| Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz (AT), Operatore socio-sanitario OSS (IT), aide-soignant(e) (FR), Altenpflege (DE) | Das SRK sagt nicht ausdrücklich, wie es diese Abschlüsse einstuft. | Offen ist, ob sie der FaGe-Stufe, der Pflegehilfe oder keinem Schweizer Abschluss entsprechen. Welches Verfahren für dich gilt und was TakeCare übernimmt, klären wir mit dir. |
Mehr zur Pflegehilfe: Sie gehört nicht zu den Berufen, die das SRK anerkennt. Das SRK entscheidet innert höchstens zwei Monaten nach dem vollständigen Online-Gesuch. Mit Praktikum kommen zwei Rechnungen zu CHF 250. Bei einem negativen Entscheid gibt es keine Rechnung. Ob du die Gleichwertigkeit für eine Stelle in der Pflegehilfe brauchst, hängt vom Kanton ab.
- A1
- A2
- B1, verlangt
- B2
- C1
- C2
Das Zertifikat B1 brauchst du in Deutsch, Französisch oder Italienisch. Ausnahme: Du hast die Ausbildung in einer dieser Sprachen abgeschlossen. Online-Tests zählen nicht.
Aufenthalt, Krankenkasse und Ankommen
Bist du Bürger:in von Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich? Dann gilt für dich das Freizügigkeitsabkommen. Das ist ein Vertrag zwischen der Schweiz und der EU. Er regelt, wie EU-Bürger:innen in der Schweiz wohnen und arbeiten. Du brauchst nur eine Aufenthaltsbewilligung. Sie ist zugleich deine Arbeitsbewilligung. Der Kanton stellt sie aus. Erfüllst du die Voraussetzungen, hast du ein Recht darauf. Eine Ausnahme ist nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung möglich.
Wie lange arbeitest du in der Schweiz?
Höchstens drei Monate pro Kalenderjahr
Du brauchst keine Bewilligung. Der Betrieb meldet dich online an, spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn.
Länger
Dann brauchst du eine Bewilligung. Welche, zeigt die nächste Frage.
Wohnst du weiter in einem EU/EFTA-Staat? Und kehrst du mindestens einmal pro Woche dorthin zurück?
Ja
Bewilligung G (Grenzgänger:in). Sie kommt vom Kanton, in dem du arbeitest.
Nein, Vertrag bis 364 Tage
Bei einem Arbeitsvertrag von 3 Monaten bis 364 Tagen: Bewilligung L (Kurzaufenthalt). Sie gilt so lange wie dein Vertrag.
Nein, unbefristet oder ab 365 Tagen
Bei einem unbefristeten Vertrag oder einem von mindestens 365 Tagen: Bewilligung B (Aufenthalt). Sie gilt fünf Jahre.
Ziehst du in die Schweiz, sind drei Schritte wichtig:
Bei der Gemeinde anmelden
Grundsätzlich meldest du dich selbst an: innert 14 Tagen nach der Ankunft und vor dem ersten Arbeitstag. Du brauchst Pass oder Identitätskarte und die schriftliche Anstellungsbestätigung. Dort beantragst du in der Regel auch die Bewilligung.
Arbeiten
Für deinen Aufenthalt gilt: Du darfst arbeiten, sobald dein Bewilligungsgesuch beim Kanton eingegangen ist. Auf den Ausweis musst du nicht warten. Das ersetzt die Anerkennung durch das SRK nicht.
Krankenkasse abschliessen
Innert drei Monaten nach dem Zuzug. Dann bist du ab dem Tag deines Zuzugs versichert, also auch rückwirkend.
Die Aufenthaltsbewilligung ersetzt weder die Anerkennung noch eine Berufsausübungsbewilligung. Hast du in einem der vier Länder gelernt, aber keine EU/EFTA-Staatsangehörigkeit? Dann verlangt das SRK für das Verfahren zusätzlich zwei Dinge:
- eine gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz
- die Berechtigung, dich hier niederzulassen
Zu spät bei der Krankenkasse? Dann bist du erst ab dem Beitritt versichert. Hast du keinen guten Grund für die Verspätung, zahlst du mehr. Die Krankenkasse verlangt dann einen Zuschlag von 30 bis 50 Prozent auf die Prämie, also auf deinen Beitrag. Der Zuschlag gilt doppelt so lange wie die Verspätung, höchstens fünf Jahre.
Als Grenzgänger:in musst du ab dem ersten Arbeitstag versichert sein. Für eine Schweizer Krankenkasse hast du drei Monate Zeit. Wohnst du in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich, kannst du dich auch dort versichern. Dafür beantragst du innert drei Monaten nach Arbeitsbeginn eine Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht. Das Gesuch geht an den Kanton, in dem du arbeitest.
Was TakeCare für dich übernimmt
Bist du Pflegefachperson, Hebamme oder FaGe? Dann stellt TakeCare den Antrag beim SRK und übernimmt den gesamten Anerkennungsprozess inklusive der Kosten der Anerkennung. Konkret:
- Den Antrag stellen wir für dich, mit deiner Vollmacht.
- Formulare, Fristen und Rechnungen beim SRK erledigen wir.
- Die Kosten der Anerkennung trägst du nicht.
In der Pflegehilfe stellt TakeCare das Gesuch um die Gleichwertigkeit Pflegehelfende SRK für dich und übernimmt die Kosten. Das ist keine Anerkennung, sondern ein eigenes Verfahren. Ist unklar, wie das SRK deinen Abschluss einstuft? Dann klären wir mit dir, was TakeCare übernimmt. Und für alle, die bei uns eine Stelle suchen:
- Die Stellenvermittlung in der Deutschschweiz, der Romandie und im Tessin.
- Unterstützung bei der Wohnungssuche, bei Versicherungen und bei Behördengängen.
- Für dich kostenlos: Für Stellensuchende sind alle Dienstleistungen von TakeCare kostenlos.
Das SRK selbst vermittelt keine Stellen. Den Entscheid und sein Datum können wir nicht versprechen. Beides liegt beim SRK. Für Pflegefachpersonen dauert der gesamte Anerkennungsprozess nach unserer Erfahrung rund drei Monate.
Dein nächster Schritt in die Schweiz
Leg ein Profil an. Wir melden uns und besprechen mit dir, was du für deine Stelle brauchst. Für Pflegefachpersonen, Hebammen, FaGe und Ärzt:innen stellen wir den Antrag beim SRK oder bei der MEBEKO und übernehmen die Kosten der Anerkennung. Bei anderen Abschlüssen klären wir mit dir, welches Verfahren gilt. Die Vermittlung ist für dich kostenlos.
Häufige Fragen
Brauche ich als Pflegefachperson aus dem Ausland eine Anerkennung, um in der Schweiz zu arbeiten?
Ja. Pflege ist in der Schweiz ein reglementierter Beruf. Das Gesetz regelt also, wer ihn ausüben darf. Mit einem ausländischen Diplom ist die Anerkennung nach Angabe des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) gesetzlich vorgeschrieben. Zuständig ist das SRK, im Auftrag des Bundes. Mit der Anerkennung hat dein Diplom für die Arbeit dieselbe Wirkung wie ein Schweizer Abschluss. Sie gilt nach Angabe des SRK ein ganzes Berufsleben lang. Entziehen kann das SRK sie nur, wenn sie unrechtmässig erlangt wurde. TakeCare stellt den Antrag beim SRK und übernimmt den gesamten Anerkennungsprozess inklusive der Kosten der Anerkennung.
Welches Verfahren gilt für mein Pflegediplom aus Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich?
Das hängt von einer Liste der EU ab. Steht dein Diplom in allgemeiner Pflege auf dieser Liste? Und hast du es nach dem Stichtag in einem Land der Liste erworben? Dann gilt beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) das EU-Verfahren. Das gilt für Gesundheits- und Krankenpfleger:innen aus Deutschland und die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) aus Österreich. Es gilt auch für Infermiere professionale aus Italien und das Diplôme d'État d'infirmier(ère) aus Frankreich. Der Stichtag ist der 29. Juni 1979 für Deutschland, Italien und Frankreich. Für Österreich ist es der 1. Januar 1994. Auch Bachelor in allgemeiner Pflege aus EU/EFTA-Staaten führt das SRK im EU-Verfahren, etwa die Laurea in infermieristica. Pflegeabschlüsse, die diese Bedingungen nicht erfüllen, prüft das SRK im ordentlichen Verfahren. Offen ist die Pflegefachfrau oder der Pflegefachmann nach dem deutschen Pflegeberufegesetz. Dazu kennen wir keine offizielle Schweizer Aussage.
Wie lange dauert die Anerkennung als Pflegefachperson beim SRK?
Zuerst kommt der PreCheck beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK). Das ist eine kostenlose Vorprüfung online, und sie ist Pflicht. Das SRK bearbeitet sie innert höchstens vier Wochen, sobald alle Unterlagen dafür da sind. Nach Erfahrung von TakeCare kommt der positive PreCheck oft schon innert zehn Tagen nach dem Antrag. Den ersten Entscheid trifft das SRK innert höchstens vier Monaten. Die Frist beginnt, wenn das Gesuch vollständig und die Rechnung bezahlt ist. Fehlen Unterlagen, dauert es länger. Das gilt auch, wenn das SRK Ausgleichsmassnahmen verlangt, also begleitete Arbeit im Beruf oder eine Prüfung. Nach Angabe des SRK musst du Ausgleichsmassnahmen innert zwei Jahren abschliessen. Nach Erfahrung von TakeCare dauert der gesamte Prozess rund drei Monate.
Was kostet die Anerkennung beim SRK, und wer bezahlt sie?
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) verlangt im EU-Verfahren CHF 550. Im ordentlichen Verfahren sind es CHF 930 ohne und CHF 1'000 mit Ausgleichsmassnahmen. Dazu kommen CHF 130 für den Eintrag ins Register, im ordentlichen Verfahren je nach Beruf. An anderer Stelle nennt das SRK für das EU-Verfahren CHF 680. Ob die CHF 680 den Eintrag ins Register enthalten, sagt es nicht ausdrücklich. Ausgleichsmassnahmen kosten separat. Bist du Pflegefachperson, Hebamme oder FaGe? Dann stellt TakeCare den Antrag beim SRK und übernimmt den gesamten Anerkennungsprozess inklusive der Kosten der Anerkennung. In der Pflegehilfe stellt TakeCare das Gesuch um die Gleichwertigkeit Pflegehelfende SRK für dich und übernimmt die Kosten. Für Stellensuchende sind alle Dienstleistungen von TakeCare kostenlos.
Welche Unterlagen brauche ich für die Anerkennung beim SRK?
Die ganze Liste schickt das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) mit dem Antragsformular. Dazu gehört ein Certificate of Current Professional Status (CCPS) oder ein Letter of Good Standing (LoGS). Das ist die Bestätigung deiner Berufsberechtigung aus dem Land, in dem du zuletzt gearbeitet hast. Beim Einreichen darf sie höchstens drei Monate alt sein. Warst du nie registriert? Dann brauchst du stattdessen ein Certificate of Non-Registration und einen Strafregisterauszug, beide höchstens drei Monate alt. Für das EU-Verfahren kommt die EU-Konformitätsbescheinigung dazu. Bei Bedarf brauchst du einen Sprachnachweis B2. In der Regel genügen Kopien oder beglaubigte Kopien. Eine Apostille gilt nicht als Beglaubigung. Übersetzungen müssen von anerkannten Übersetzer:innen sein.
Welches Sprachniveau brauche ich als Pflegefachperson in der Schweiz?
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) verlangt für die Anerkennung eine Landessprache auf Niveau B2. Es akzeptiert zum Beispiel Goethe-Zertifikat B2, telc Deutsch B2, DELF B2 und CELI 3. Brauchst du ein Zertifikat, wenn du auf Deutsch, Französisch oder Italienisch ausgebildet wurdest? Das sagt das SRK nicht ausdrücklich. Ob du einen Nachweis brauchst, prüft es in einem eigenen Schritt. Für eine Berufsausübungsbewilligung prüft auch der Kanton die Sprache. Diese Bewilligung brauchst du nach dem Bundesgesetz nur, wenn du in eigener fachlicher Verantwortung arbeitest. Zürich zum Beispiel verlangt Deutsch mindestens auf Niveau B2.
Muss ich als Pflegefachperson in der Schweiz Schweizerdeutsch können?
Verlangt wird eine Amtssprache, also Deutsch, Französisch oder Italienisch, kein Dialekt. Eine rechtliche Pflicht für Schweizerdeutsch haben wir nicht gefunden. Gesucht haben wir beim Bund und in den Kantonen Zürich, Bern, Genf, Waadt und Tessin. Im Alltag hörst du den Dialekt aber oft. In der Deutschschweiz sprechen 83 Prozent der Berufstätigen bei der Arbeit normalerweise Schweizerdeutsch. Das zeigen Daten des Bundesamts für Statistik von 2020. Geschrieben wird Hochdeutsch.
Darf ich in der Schweiz arbeiten, während mein Anerkennungsverfahren läuft?
Eine Regel für die ganze Schweiz gibt es nicht. Das entscheidet der Kanton. Zuständig ist laut Schweizerischem Roten Kreuz (SRK) die Gesundheitsdirektion oder der kantonsärztliche Dienst. Sie entscheiden, ob und wie lange du ohne Anerkennung arbeiten darfst. Verlangt das SRK einen Anpassungslehrgang, arbeitest du dabei in deinem Beruf. Eine vom SRK bestätigte Fachperson begleitet dich. Im Kanton Waadt geht das zum Beispiel als «stagiaire».
Was ist das GesReg, und muss ich mich als Pflegefachperson eintragen lassen?
Das GesReg ist das Gesundheitsberuferegister des Bundes. Bist du als Pflegefachperson anerkannt, ist der Eintrag Pflicht. Nach der Anerkennung kommst du automatisch ins Register. Dabei bekommst du eine GLN (Global Location Number). Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) verlangt dafür einmal CHF 130. Spätere Änderungen sind kostenlos. Öffentlich sichtbar sind unter anderem Name, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, GLN, Beruf, Abschluss und Datum der Anerkennung. Bei einer Anerkennung auf tieferer, beruflicher Stufe kommst du nicht ins GesReg. In Unterlagen des SRK steht manchmal NAREG. Für Pflegefachpersonen gilt das GesReg.
Brauche ich als Pflegefachperson aus der EU eine Arbeitsbewilligung für die Schweiz?
Keine separate. Als Bürger:in eines EU/EFTA-Staats wie Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich brauchst du nur eine Aufenthaltsbewilligung. Sie ist zugleich die Arbeitsbewilligung. Arbeitest du höchstens drei Monate pro Kalenderjahr in der Schweiz, brauchst du keine Bewilligung. Der Betrieb meldet dich online an. Wohnst du weiter in einem EU/EFTA-Staat und kehrst mindestens einmal pro Woche dorthin zurück? Dann gibt es die Grenzgängerbewilligung G. Ziehst du in die Schweiz, zählt dein Vertrag. Bei drei Monaten bis 364 Tagen gibt es die Bewilligung L. Bei einem unbefristeten Vertrag oder ab 365 Tagen gibt es die Bewilligung B. Die Aufenthaltsbewilligung ersetzt die Anerkennung durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) nicht.
Wie läuft die Anerkennung für Hebammen und FaGe, und was gilt in der Pflegehilfe?
Für Hebammen ist das Verfahren beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) wie in der Pflege. Erfüllt dein Diplom die Bedingungen der EU-Liste, gilt das EU-Verfahren. Es kostet CHF 550, dazu CHF 130 für das Register. Sonst vergleicht das SRK mit dem Bachelor of Science Hebamme FH. Hast du einen Abschluss auf der Stufe Fachfrau oder Fachmann Gesundheit (FaGe)? Dann vergleicht das SRK ihn mit dem Schweizer Lehrabschluss FaGe EFZ. Das kostet CHF 930 oder CHF 1'000. Ein EU-Verfahren nennt das SRK dafür nicht. Die Pflegehilfe gehört nicht zu den Berufen, die das SRK anerkennt. Dafür gibt es ein eigenes Verfahren: die «Gleichwertigkeit Pflegehelfende SRK». Sie kostet CHF 250, mit Praktikum CHF 500. Verlangt wird ein Zertifikat B1. Ausnahme: Du hast die Ausbildung auf Deutsch, Französisch oder Italienisch abgeschlossen. Ob du die Gleichwertigkeit für eine Stelle brauchst, hängt vom Kanton ab. Bist du Hebamme oder FaGe? Dann stellt TakeCare den Antrag beim SRK und übernimmt den gesamten Anerkennungsprozess inklusive der Kosten der Anerkennung. In der Pflegehilfe stellt TakeCare das Gesuch um die Gleichwertigkeit für dich und übernimmt die Kosten. Bei manchen Abschlüssen sagt das SRK nicht, wie es sie einstuft. Beispiele sind Pflegeassistenz (AT), OSS (IT), aide-soignant(e) (FR) und Altenpflege (DE). Welches Verfahren für dich gilt und was TakeCare übernimmt, klären wir mit dir.
Was übernimmt TakeCare bei der Anerkennung als Pflegefachperson, Hebamme oder FaGe?
Bist du Pflegefachperson, Hebamme oder FaGe? Dann stellt TakeCare den Antrag beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) und übernimmt den gesamten Anerkennungsprozess inklusive der Kosten der Anerkennung. Das SRK lässt eine Vertretung mit Vollmacht zu. Es behandelt solche Gesuche aber weder schneller noch bevorzugt. Entscheid und Zeitpunkt liegen beim SRK. Verlangt das SRK Ausgleichsmassnahmen, machst du sie selbst. Für Pflegefachpersonen dauert der gesamte Prozess nach Erfahrung von TakeCare rund drei Monate. In der Pflegehilfe stellt TakeCare das Gesuch um die Gleichwertigkeit Pflegehelfende SRK für dich und übernimmt die Kosten. Das ist keine Anerkennung, sondern ein eigenes Verfahren. Dazu kommen Stellenvermittlung und Unterstützung bei Wohnungssuche, Versicherungen und Behördengängen. Für Stellensuchende sind alle Dienstleistungen kostenlos.
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Quellen
Alle Angaben zu Verfahren, Gebühren und Fristen stammen von den zuständigen Stellen und wurden am 25. September 2026 geprüft. Massgebend ist immer die aktuelle Fassung auf deren Seiten.
Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK)7
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