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MPAs & Praxisteams

Als MPA in der Schweiz arbeiten: wann du eine Anerkennung brauchst

Als MPA oder MFA aus dem Ausland brauchst du in der Schweiz nur dann eine Anerkennung, wenn du röntgen wirst. Zuständig ist dann das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), die Gebühr beträgt CHF 550. TakeCare klärt kostenlos mit dir, ob du für deine Stelle eine Anerkennung brauchst.

Medizinische Praxisassistentin in grüner Berufskleidung sitzt lächelnd am Schreibtisch einer Arztpraxis und hält Unterlagen in der Hand
keine Anerkennung nötig, du bewirbst dich direkt
Ohne Röntgen
Gebühr des SBFI, wenn du röntgen wirst
CHF 550
Dauer laut SBFI ab vollständigem Dossier; derzeit meldet es erhebliche Verzögerungen
bis 4 Monate
TakeCare für Stellensuchende (Art. 9 AVG)
kostenlos

Grundlage: offizielle Angaben von SRK, BAG, SBFI und Bund

Geschrieben und geprüft von Kai Robin Clausmeier, Recruitment Consultant

Die kurze Antwort: Es kommt aufs Röntgen an

Für eine Anerkennung mit Röntgen ist das SBFI zuständig, nicht das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) und nicht die MEBEKO. Ob du eine brauchst, hängt an einer einzigen Frage im Anerkennungsportal des SBFI:

Wirst du in der Schweiz röntgen?

  • Nein

    Keine Anerkennung nötig. Ohne Röntgen ist die Arbeit als MPA nicht reglementiert. Du bewirbst dich direkt auf Stellen.

  • Ja

    Du brauchst die Anerkennung des SBFI. Sie kostet CHF 550 und dauert laut SBFI bis zu vier Monate ab vollständigem Dossier. Verlangt das SBFI Ausgleichsmassnahmen, kommen Zeit und Kosten dazu.

  • Weiss ich noch nicht

    Das hängt von der Praxis ab. TakeCare klärt kostenlos mit dir, ob Röntgen zu deinen Aufgaben gehört.

Das Land deiner Ausbildung ändert daran nichts: Im MPA-Eintrag gilt für Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich dieselbe Regel. Eine Besonderheit bei der österreichischen Ordinationsassistenz beschreiben wir weiter unten.

Ohne Röntgen: direkt bewerben

Das SBFI hält fest: Wer einen nicht reglementierten Beruf ausübt, hat Zugang zum Arbeitsmarkt und kann sich direkt bewerben. Für MPA ohne Röntgen gilt genau das. Ein Anerkennungsgesuch beim SBFI entfällt dann, und damit auch dessen Gebühr und Bearbeitungszeit.

Ein Beispiel ist der Kanton Zürich. Dort dürfen Arztpraxen MPA anstellen, ohne dass diese eine kantonale Berufsausübungsbewilligung brauchen. Die Praxis muss sicherstellen, dass du für deine Aufgaben angemessen ausgebildet bist. Eine Sprachstufe für MPA nennt das kantonale Merkblatt Medizin nicht.

Möchtest du trotzdem eine Anerkennung, kannst du sie freiwillig beim SBFI beantragen. Welche Gebühr dann gilt, geben die offiziellen Quellen nicht einheitlich an. Mehr dazu bei den Gebühren.

Mit Röntgen: Anerkennung beim SBFI

Beim Röntgen arbeitest du mit ionisierender Strahlung. Mit einer ausländischen Ausbildung brauchst du dafür laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine vom SBFI anerkannte Ausbildung. Die Anerkennung bestätigt, dass dein Abschluss einem Schweizer Abschluss gleichwertig ist. Das Gesuch reichst du direkt beim SBFI ein.

Laut BAG kannst du dabei, wenn nötig, auch die Berechtigung für Aufnahmen im Niedrigdosisbereich erwerben. Gemeint sind Aufnahmen mit wenig Strahlung von Thorax (Brustkorb) und Extremitäten (Arme und Beine). Die Berechtigung ist vergleichbar mit der einer Schweizer MPA EFZ. EFZ steht für eidgenössisches Fähigkeitszeugnis. Für MPA ist es der Abschluss einer dreijährigen beruflichen Grundbildung.

Wer Röntgenanlagen bedient, braucht laut Anerkennungsportal eine passende Ausbildung im Strahlenschutz, also im sicheren Umgang mit Strahlung. Rechtsgrundlage für Abschlüsse aus Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich ist das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA). Es übernimmt in Anhang III die EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Laut dem Merkblatt des SBFI zum Umgang mit ionisierender Strahlung (Dezember 2019) können EU/EFTA-Staatsangehörige, die ihre Kompetenzen im Umgang mit ionisierender Strahlung im Herkunftsland erworben haben, gestützt auf diese Richtlinie eine Anerkennung beantragen.

Dieses Merkblatt von 2019 beschreibt noch zwei Schritte. Zuerst kommt die Anerkennung, danach ein separates Gesuch beim BAG für den Strahlenschutz. Die aktuelle Seite des BAG verweist dagegen direkt auf das SBFI. Die Strahlenschutzverordnung wiederum weist die Anerkennung von Strahlenschutzausbildungen der Aufsichtsbehörde zu, bei medizinischen Betrieben dem BAG. Wie diese Angaben zusammenspielen, klärt keine der offiziellen Quellen, die wir geprüft haben. Das SBFI teilt dir nach Eingang deines Gesuchs mit, wie es weitergeht.

So läuft das Gesuch beim SBFI ab

Das Gesuch stellst du online im Portal des SBFI (FaDa). Laut SBFI geht das auch vom Ausland aus. Voraussetzung ist, dass du dich in der Schweiz niederlassen darfst, zum Beispiel als EU/EFTA-Staatsangehörige:r.

  1. Konto erstellen

    Erstelle ein Benutzerkonto im Online-Portal des SBFI und logge dich ein.

  2. Gesuch erfassen

    Klicke auf «Gesuch erfassen» und fülle die Angaben zu Abschluss, Ausbildung und Berufserfahrung aus.

  3. Dokumente hochladen

    Lade deinen Pass oder deine Identitätskarte und deinen Abschluss in der Originalsprache hoch. Ist er nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch ausgestellt, kommt eine offizielle Übersetzung dazu.

  4. Einreichen

    Klicke auf «Gesuch einreichen». Das SBFI bestätigt den Eingang per E-Mail.

  5. Rückmeldung

    Innert vier Wochen informiert dich das SBFI in einer zweiten E-Mail über das weitere Vorgehen.

  6. Prüfung

    Das SBFI prüft dein Gesuch erst, wenn alle verlangten Dokumente vorliegen und die Bearbeitungsgebühr bezahlt ist.

Im Einzelfall kann das SBFI nach dem Einreichen weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel:

  • eine beglaubigte Kopie deines Abschlusses
  • Nachweise deiner Berufserfahrung von deinen Arbeitgebern
  • das Ausbildungsprogramm mit Fächern und Stundenzahlen
  • in einigen Fällen ein Sprachzertifikat

Übersetzen müssen qualifizierte Übersetzer:innen, nicht du selbst. Abschlüsse, die ursprünglich auf Englisch verfasst sind, brauchen keine Übersetzung.

Das SBFI erhält derzeit mehr Gesuche als üblich, was nach eigener Angabe zu erheblichen Verzögerungen führt. Es bittet, nicht per E-Mail oder Telefon nachzufragen.

Gebühren und Bearbeitungszeit beim SBFI

Für eine Anerkennung – bei MPA also mit Röntgen – verlangt das SBFI CHF 550. So lange dauert es laut SBFI:

  • Zweite E-Mail zum weiteren Vorgehen, nach der Eingangsbestätigung (Offizielle Höchstfrist)innert 4 Wochen
  • Anerkennung mit Röntgen, ab vollständigem Dossier (Offizielle Höchstfrist)bis zu 4 Monate

Offizielle Höchstfrist

Angaben des SBFI. Es schreibt selbst, dass es die genannten Fristen nicht immer einhalten kann. Derzeit meldet es wegen vieler Gesuche erhebliche Verzögerungen.

Das SBFI behandelt reglementierte Berufe prioritär. Ein beschleunigtes Verfahren gibt es nicht. Für eine freiwillige Anerkennung ohne Röntgen geben die offiziellen Quellen Gebühr und Dauer nicht einheitlich an:

VerfahrenGebühr SBFIDauer laut SBFI
Anerkennung mit RöntgenCHF 550bis zu vier Monate nach vollständigem Dossier
Freiwillige Anerkennung ohne Röntgennicht einheitlich: CHF 350 für eine Niveaubestätigung laut FAQ des SBFI, CHF 550 laut MPA-Eintrag im Anerkennungsportalnicht einheitlich: bis zu zehn Monate für eine Niveaubestätigung laut FAQ des SBFI, bis zu vier Monate laut MPA-Eintrag im Anerkennungsportal
  • Die Gebühr ist in Schweizer Franken zu bezahlen, nicht in Euro.
  • Sie ist in einem Betrag fällig: keine Ratenzahlung, keine Rechnung.
  • Bankspesen trägst du selbst.

Wenn das SBFI Unterschiede feststellt

Findet das SBFI Unterschiede zur Schweizer Ausbildung, kann es Ausgleichsmassnahmen verlangen. Das entscheidet es erst nach der vollständigen Prüfung deines Dossiers, abhängig von deiner Ausbildung und Berufserfahrung. Ausgleichsmassnahmen gibt es nur bei reglementierten Berufen, bei MPA also nur mit Röntgen.

  • Eignungsprüfung: laut SBFI einige Stunden bis ein bis zwei Tage.
  • Anpassungslehrgang: eine Tätigkeit bei einem qualifizierten Arbeitgeber, laut SBFI einige Monate bis ein bis zwei Jahre. Den Platz dafür musst du laut SBFI selbst finden.
  • Kosten: nicht in der Gebühr des SBFI enthalten; sie gehen separat an den externen Anbieter.

Nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG (Art. 14) darfst du grundsätzlich zwischen Eignungsprüfung und Anpassungslehrgang wählen. Die Richtlinie lässt davon Ausnahmen zu. Zuerst muss geprüft werden, ob deine Berufserfahrung die Unterschiede ausgleicht. Als Obergrenze für einen Anpassungslehrgang nennt die Richtlinie drei Jahre. Die FAQ des SBFI äussert sich zur Wahl nicht.

Ein anderer Weg ist der Schweizer Abschluss selbst. Mit Berufserfahrung kannst du laut BAG das MPA EFZ über ein kantonales Qualifikationsverfahren erwerben. Es berücksichtigt deine Erfahrung und Vorbildung. Das Berufsverzeichnis des SBFI führt dafür zudem eine Validierung von Bildungsleistungen, gültig seit 16.11.2020.

Was eine MPA in der Schweiz röntgen darf

Die Grenzen setzt die Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung des Bundes (Anhang 2, Anwendungsbereich MP 7). Sie gelten für MPA mit Röntgenberechtigung und damit auch für die Schweizer MPA EFZ, den Massstab für deinen Abschluss. MPA röntgen unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes.

UntersuchungMit MPA EFZWas es sonst braucht
Thorax und Extremitätenskelett (Niedrigdosisbereich)erlaubtnichts, das EFZ gilt als Nachweis der Strahlenschutzausbildung
Konstanzprüfung der Röntgenanlage (regelmässige Kontrolle, ob das Gerät gleichbleibend arbeitet)erlaubtnichts
Abdomen (Bauchraum), Körperstamm (mittlerer Dosisbereich) und Schädelnicht enthaltenWeiterbildung MP 8 (erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken): 40 Unterrichtseinheiten plus praktische Arbeit am eigenen Arbeitsplatz; laut BAG-Wegleitung 50 testierte Aufnahmen vor dem Abschluss
Digitale Volumentomographie (DVT), eine dreidimensionale Röntgenaufnahmenicht enthaltenZusatzausbildung MP 14: 16 Unterrichtseinheiten plus mindestens 20 DVT-Untersuchungen am eigenen Arbeitsplatz
Durchleuchtung, Computertomografie, Mammographieausgeschlossenfür MPA nicht vorgesehen

Zu MP 7 zählt die Verordnung neben Thorax und Extremitäten auch die DXA (Knochendichtemessung). Ausdrücklich aus MP 7 ausgeschlossen sind Schädel, Achsenskelett (unter anderem die Wirbelsäule), Becken und Abdomen. Ebenfalls ausgeschlossen sind DVT, Computertomografie (CT), Durchleuchtung und Mammographie.

Unterrichtseinheiten (UE) Strahlenschutz für MP 7, von der Verordnung empfohlen
160 UE
mindestens eine Fortbildung, mit je 8 UE
alle 5 Jahre

Die Fortbildungspflicht steht in Art. 175 Abs. 2 der Strahlenschutzverordnung. Arbeitest du in einer Praxis ohne Röntgen, musst du sie laut BAG nicht zwingend erfüllen. Bevor du wieder röntgst, brauchst du aber eine Fortbildung.

Für andere medizinische Grundausbildungen gibt es einen vom BAG anerkannten Röntgenkurs (MP 9) für Thorax und Extremitäten. Die BAG-Liste der zugelassenen Berufe (Stand Januar 2026) nennt aber nur Schweizer Abschlüsse. Ob ein ausländischer Abschluss genügt, sagt sie nicht.

Der Massstab: die Schweizer MPA EFZ

Das SBFI vergleicht deinen Abschluss mit der Schweizer beruflichen Grundbildung Medizinische Praxisassistentin/Medizinischer Praxisassistent EFZ.

berufliche Grundbildung
3 Jahre
im nationalen Qualifikationsrahmen (NQR)
Stufe 4
in Kraft: die Bildungsverordnung des SBFI vom 15.03.2018
seit 2019
  • Das EFZ gilt als Nachweis der Strahlenschutzausbildung für Thorax- und Extremitätenaufnahmen im Niedrigdosisbereich.
  • Empfohlene englische Bezeichnung: Medical Secretary and Assistant, Federal Diploma of VET.

Dein Abschluss: Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich

Eine veröffentlichte Einschätzung des SBFI, wie diese Abschlüsse im Vergleich zum MPA EFZ abschneiden, haben wir nicht gefunden. Belegt ist, was der MPA-Eintrag des Portals vorsieht: ohne Röntgen keine Anerkennung, mit Röntgen die Anerkennung des SBFI.

Deutschland: Die MFA ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit drei Jahren Ausbildung (MedFAngAusbV). Beim MPA-Eintrag führt das Portal auch die Bezeichnung Arzthelfer/Arzthelferin. Die Schweiz und Deutschland haben am 10. Februar 2021 ein Abkommen über die Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen geschlossen. Dazu gehört eine Liste des SBFI (Fassung vom 31.12.2025). Sie stellt zum Beispiel die Zahnmedizinische Fachangestellte der Dentalassistentin EFZ gleich. Die Paarung MFA und MPA EFZ steht nicht darauf. Die Liste hat ohnehin nur empfehlenden Charakter.

Österreich: Die Ordinationsassistenz ist ein Beruf nach dem österreichischen Gesetz über medizinische Assistenzberufe (MABG), mit mindestens 650 Stunden Ausbildung. Röntgen gehört nicht zu ihren Aufgaben (§ 9 MABG), dafür gibt es den eigenen Beruf Röntgenassistenz (§ 10 MABG). Im Portal führt «Ordinationsassistent/in» zum Eintrag Krankenpflegeassistent/in. Für diesen Eintrag ist grundsätzlich das SRK zuständig. Entspricht dein Abschluss der Schweizer Ausbildung Assistent/in Gesundheit und Soziales, braucht es dort keine Anerkennung. Welcher Eintrag für eine MPA-Stelle gilt, beantwortet keine der geprüften offiziellen Quellen. Deshalb klärt TakeCare mit dir, ob du für deine konkrete Stelle eine Anerkennung brauchst.

Italien: Im italienischsprachigen Portal heisst die MPA «assistente di studio medico», auch «segretaria/segretario di studio medico» führt dorthin. In offiziellen Quellen haben wir keine staatliche Ausbildung gefunden, die der MPA entspricht, nur Kurse privater Anbieter. Das SBFI anerkennt aber nur abgeschlossene Ausbildungen, die zu einer Berufsqualifikation geführt haben und staatlich anerkannt oder von einer offiziellen Stelle akkreditiert sind, keine Zertifikate privater Schulen. Das zählt nur, wenn du röntgen willst oder freiwillig eine Anerkennung beantragst.

Frankreich: Im französischsprachigen Portal heisst die MPA «assistant(e) médical(e)», auch «secrétaire médicale» führt dorthin. Das CQP assistant médical (RNCP 40913, Niveau 4) ist ein Branchenzertifikat, kein Staatsdiplom. Ältere Abschlüsse tragen die frühere Nummer RNCP 36358. Die Funktion können laut Assurance Maladie verschiedene Profile ausüben, etwa Pflegefachpersonen oder medizinische Sekretär:innen. Wer nicht aus der Pflege kommt, hat ab der Anstellung zwei Jahre Zeit, das CQP zu erwerben. Laut Assurance Maladie ist die assistant médical keine Gesundheitsfachperson und darf nur vollautomatische Geräte bedienen. Röntgen gehört nicht zur Funktion.

Sprache: was verlangt wird und was im Alltag zählt

Eine feste Sprachstufe für MPA haben wir weder im Bundesrecht noch in den geprüften kantonalen Vorgaben gefunden. Ein Sprachzertifikat verlangt das SBFI nur in einigen Fällen.

Für die Anerkennung verlangt die Berufsbildungsverordnung (Art. 69 BBV) Kenntnisse in einer Amtssprache des Bundes. Gemeint sind die Kenntnisse, die für den Beruf in der Schweiz nötig sind. Eine Stufe nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nennt die Verordnung nicht.

Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch (Art. 70 Bundesverfassung). Gemeint ist die Standardsprache, nicht der Dialekt.

Ob es ein Zertifikat braucht, entscheidet das SBFI nach Eingang des Gesuchs. Verlangt es eines, akzeptiert es insbesondere:

  • Deutsch: ZMP, KDS, ZOP und GDS des Goethe-Instituts, Sprachdiplom der Zürcher Handelskammer, telc Deutsch B2, Prüfungen nach dem Europäischen Sprachenportfolio auf Stufe B2
  • Französisch: Diplome der Alliance Française, DELF 2, DALF, telc français B2, CCIG, Sprachenportfolio B2
  • Italienisch: CELI 3 und höher, telc italiano B2, PLIDA, Sprachenportfolio B2

Im Alltag sieht es anders aus. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beschreibt Schweizerdeutsch als Alltagssprache in allen Bereichen. Geschrieben wird Hochdeutsch. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat erhoben:

der Erwerbstätigen in der Deutschschweiz sprachen 2020 bei der Arbeit üblicherweise Schweizerdeutsch
83 %
der Bevölkerung ab 15 Jahren in der Deutschschweiz sprechen regelmässig Schweizerdeutsch (Erhebung 2024)
85,3 %
in der italienischen Schweiz sprechen regelmässig einen Tessiner oder bündnerisch-italienischen Dialekt (Erhebung 2024)
29 %

Das BFS hat ausserdem Menschen befragt, deren Hauptsprache nicht die Sprache der Region ist. Rund ein Viertel von ihnen hatte schon sprachliche Schwierigkeiten mit Gesundheitspersonal, bei der Arbeit oder bei der Stellensuche. Zu solchen Gesprächen mit Gesundheitspersonal gehören auch die am Empfang und am Telefon einer Praxis.

Medizinische Praxisassistentin in dunkelblauer Berufskleidung steht lächelnd am Empfang einer hellen Arztpraxis

Bewilligung und Anmeldung als EU-Bürger:in

Als Staatsangehörige:r von Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich fällst du unter das Freizügigkeitsabkommen. Du brauchst nur eine Aufenthaltsbewilligung, sie gilt zugleich als Arbeitsbewilligung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, hast du einen Rechtsanspruch darauf, ausser die öffentliche Ordnung spricht dagegen. Ausgestellt wird sie vom Kanton.

Deine SituationBewilligungGültigkeit
Stelle von höchstens drei Monaten pro Kalenderjahrkeine Bewilligung; die Arbeitgeberin meldet dich spätestens am Tag vor Stellenantritt online–
Arbeitsvertrag von drei Monaten bis 364 TageKurzaufenthaltsbewilligung Lso lange wie der Vertrag
Unbefristeter Vertrag oder mindestens 365 TageAufenthaltsbewilligung Bfünf Jahre, verlängerbar
Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat, Rückkehr mindestens einmal pro WocheGrenzgängerbewilligung G, ausgestellt vom Kanton des Arbeitsortsfünf Jahre bei unbefristetem Vertrag oder über einem Jahr; bei drei Monaten bis einem Jahr die Vertragsdauer
  • Du meldest dich innert 14 Tagen nach der Einreise und vor Stellenantritt bei deiner Wohngemeinde an. Dort beantragst du auch die Bewilligung L oder B.
  • Mitbringen: gültige Identitätskarte oder Pass und die schriftliche Anstellungsbestätigung mit Dauer und Pensum.
  • Du darfst die Stelle antreten, sobald dein Gesuch bei der kantonalen Behörde eingegangen ist. Auf den Ausweis musst du nicht warten.
  • Um in der Schweiz eine Stelle zu suchen, brauchst du während bis zu drei Monaten weder eine Bewilligung noch eine Stellenzusage.

Wer das Gesuch einreicht, ist nicht einheitlich geregelt. Nach den Weisungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) stellst du es grundsätzlich selbst. Nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz stellt es bei Angestellten die Arbeitgeberin. Die genauen Formalitäten kennt die kantonale Behörde.

Die Bewilligung B erlaubt Stellen- und Berufswechsel. Berufsrechtliche Regeln ersetzt sie aber nicht: Die Anerkennungspflicht fürs Röntgen gilt mit jeder Bewilligung.

Nach der Zusage: Krankenkasse, Versicherungen, Wohnung

Nach dem Umzug laufen zwei Fristen:

  • Anmeldung bei der Wohngemeinde, ab Einreise und vor Stellenantritt (Offizielle Höchstfrist)innert 14 Tagen
  • Schweizer Krankenversicherung abschliessen, ab Zuzug (Offizielle Höchstfrist)innert 3 Monaten

Offizielle Höchstfrist

Gesetzliche Fristen ab Einreise beziehungsweise Zuzug, keine Erfahrungswerte
  • Krankenversicherung: Bist du rechtzeitig versichert, gilt die Deckung rückwirkend ab Zuzug. Die Prämien zahlst du dann ebenfalls ab Zuzug. Wer zu spät kommt, ist erst ab Beitritt gedeckt. Ist die Verspätung nicht entschuldbar, kommt ein Prämienzuschlag von 30 bis 50 Prozent dazu. Er gilt für die doppelte Dauer der Verspätung, höchstens fünf Jahre.
  • Grundversicherung: Jede Kasse muss dich ohne Vorbehalte und Wartefristen aufnehmen. Eine Familienpolice gibt es nicht, jede Person wird einzeln versichert.
  • Unfallversicherung: Gegen Berufsunfälle versichert dich deine Arbeitgeberin. Arbeitest du mindestens 8 Stunden pro Woche bei ihr, bist du auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Dann kannst du die Unfalldeckung in deiner Krankenkasse auf Antrag sistieren, also ruhen lassen.
  • Grenzgänger:innen: Mit Bewilligung G musst du ab Stellenantritt versichert sein. Für eine Schweizer Krankenkasse hast du drei Monate Zeit. Mit Wohnsitz in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich kannst du dich stattdessen im Wohnland versichern. Dafür beantragst du innert drei Monaten nach Stellenantritt eine Befreiung beim Kanton des Arbeitsorts. Ohne diesen Antrag geht das nicht.
  • Quellensteuer: Mit Bewilligung L, B oder G zieht deine Arbeitgeberin die Steuer in der Regel direkt vom Lohn ab. Sie umfasst Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer, die Tarife sind kantonal. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Ehe oder eingetragener Partnerschaft mit einer Person mit Schweizer Bürgerrecht oder Bewilligung C. Dafür müsst ihr beide in der Schweiz wohnen. Auch für Grenzgänger:innen mit Wohnsitz in Frankreich gibt es in einigen Kantonen Ausnahmen.
  • Sozialversicherungen: Für AHV, IV und EO gehen 5,3 Prozent vom Lohn ab, die Arbeitgeberin zahlt gleich viel dazu. Deine AHV-Nummer beginnt mit 756 und steht auf deiner Krankenkassenkarte.
  • Wohnung: Vermieter:innen verlangen oft einen Betreibungsregisterauszug, er kostet CHF 17, mit Zustellung CHF 18. Für die Wohnungssuche selbst dürfen keine Gebühren verlangt werden. Die Mietkaution beträgt höchstens drei Monatsmieten und liegt auf einem Konto auf deinen Namen.

TakeCare unterstützt dich bei der Wohnungssuche, bei Versicherungen und bei Behördengängen.

Was TakeCare für dich tut

  • Wir klären mit dir, ob du für deine künftige Stelle eine Anerkennung brauchst. Das hängt davon ab, ob Röntgen zu deinen Aufgaben gehört.
  • Wir vermitteln Stellen in der Deutschschweiz, der Romandie und im Tessin.
  • Wir unterstützen dich bei der Wohnungssuche, bei Versicherungen und bei Behördengängen.
  • Für dich als stellensuchende Person sind alle unsere Dienstleistungen kostenlos (Art. 9 AVG).

Dein nächster Schritt in die Schweiz

Leg ein Profil an. Wir melden uns und besprechen mit dir, was du für deine Stelle brauchst. Für Pflegefachpersonen, Hebammen, FaGe und Ärzt:innen stellen wir den Antrag beim SRK oder bei der MEBEKO und übernehmen die Kosten der Anerkennung. Bei anderen Abschlüssen klären wir mit dir, welches Verfahren gilt. Die Vermittlung ist für dich kostenlos.

Häufige Fragen

Brauche ich als MPA oder MFA aus dem Ausland eine Anerkennung in der Schweiz?

Nur wenn du röntgen wirst. Ohne Röntgen ist die Tätigkeit als MPA in der Schweiz nicht reglementiert. Laut dem Anerkennungsportal des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bewirbst du dich dann direkt, ohne Anerkennung. Wer röntgt, braucht die Anerkennung des SBFI. Freiwillig kannst du sie auch ohne Röntgen beantragen. TakeCare klärt kostenlos mit dir, ob du für deine Stelle eine brauchst.

Ist mein deutscher Abschluss als Medizinische Fachangestellte (MFA) in der Schweiz automatisch gleichwertig?

Nicht automatisch, aber ohne Röntgen brauchst du auch keine Anerkennung. Das Anerkennungsportal des SBFI ordnet die MFA dem Eintrag MPA zu. Willst du röntgen, gehst du durch das reguläre Verfahren beim SBFI. Die Gleichwertigkeitsliste Schweiz–Deutschland des SBFI (Fassung vom 31.12.2025) enthält die Paarung MFA und MPA EFZ nicht. Sie hat ohnehin nur empfehlenden Charakter.

Ich habe in Österreich die Ausbildung zur Ordinationsassistenz gemacht. Was gilt für mich?

Die Ordinationsassistenz umfasst nach österreichischem Recht (§ 9 MABG) kein Röntgen. Ohne Röntgen verlangt der MPA-Eintrag im Anerkennungsportal des SBFI keine Anerkennung. Suchst du im Portal nach deinem Titel, landest du aber beim Eintrag Krankenpflegeassistent/in. Dort ist grundsätzlich das SRK zuständig. Entspricht dein Abschluss der Schweizer Ausbildung Assistent/in Gesundheit und Soziales, braucht es dort keine Anerkennung. Welcher Eintrag für eine MPA-Stelle gilt, beantwortet keine der geprüften offiziellen Quellen. TakeCare klärt deshalb mit dir, ob du für deine konkrete Stelle eine Anerkennung brauchst.

Was kostet die Anerkennung als MPA beim SBFI?

Das SBFI verlangt für eine Anerkennung CHF 550. Als MPA brauchst du sie, wenn du röntgen wirst. Für eine Niveaubestätigung bei nicht reglementierten Berufen nennt die FAQ des SBFI CHF 350. Welcher Betrag für eine freiwillige Anerkennung ohne Röntgen gilt, geben die offiziellen Quellen nicht einheitlich an: Das Anerkennungsportal des SBFI nennt beim MPA-Eintrag auch dafür CHF 550. Bezahlt wird in Schweizer Franken und in einem Betrag, ohne Raten und ohne Rechnung. Bankspesen trägst du selbst. Kosten für allfällige Ausgleichsmassnahmen sind nicht enthalten und gehen separat an den externen Anbieter.

Wie lange dauert die Anerkennung als MPA beim SBFI?

Das Anerkennungsportal des SBFI nennt für MPA bis zu vier Monate ab vollständigem Dossier. Die Prüfung beginnt erst, wenn alle Dokumente vorliegen und die Gebühr bezahlt ist. Das SBFI behandelt reglementierte Berufe prioritär. Ein beschleunigtes Verfahren gibt es nicht. Das SBFI kann die Fristen nach eigener Angabe nicht immer einhalten. Derzeit meldet es wegen vieler Gesuche erhebliche Verzögerungen. Eine Niveaubestätigung für nicht reglementierte Berufe kann laut SBFI bis zu zehn Monate dauern. Ob das für eine freiwillige Anerkennung ohne Röntgen gilt, geben die offiziellen Quellen nicht einheitlich an.

Welche Röntgenaufnahmen darf eine MPA in der Schweiz machen?

Mit dem Schweizer MPA EFZ darf eine MPA Aufnahmen im Niedrigdosisbereich von Thorax und Extremitätenskelett machen. Dazu kommt die Konstanzprüfung, eine regelmässige Kontrolle der Röntgenanlage. MPA röntgen unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes. Mit ausländischer Ausbildung lässt sich eine vergleichbare Berechtigung laut BAG, wenn nötig, im Anerkennungsverfahren beim SBFI erwerben. Für Abdomen, Körperstamm und Schädel braucht es die Weiterbildung MP 8 (40 Unterrichtseinheiten plus Praxis). Für digitale Volumentomographie braucht es die Zusatzausbildung MP 14 (16 Unterrichtseinheiten, mindestens 20 Untersuchungen). Durchleuchtung, Computertomografie und Mammographie sind für MPA ausgeschlossen.

Darf ich als MPA arbeiten, während meine Anerkennung beim SBFI läuft?

Für Aufgaben ohne Röntgen ja. Diese Tätigkeit ist nicht reglementiert. Laut dem Anerkennungsportal des SBFI brauchst du dafür keine Anerkennung. Fürs Röntgen gilt laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) etwas anderes. Mit einer ausländischen Ausbildung brauchst du dafür eine vom SBFI anerkannte Ausbildung. Die Anerkennungspflicht hängt also an der Aufgabe, nicht an der Stelle als solcher.

Brauche ich als MPA in der Schweiz ein Sprachzertifikat?

Nicht generell. Eine feste Sprachstufe für MPA haben wir weder im Bundesrecht noch in den geprüften kantonalen Vorgaben gefunden. Für eine Anerkennung verlangt die Berufsbildungsverordnung Kenntnisse in einer Amtssprache des Bundes, die für den Beruf nötig sind. Ein Zertifikat fordert das SBFI nur in einigen Fällen, nach Eingang des Gesuchs. Akzeptiert werden dann zum Beispiel telc Deutsch B2, DELF 2 oder CELI 3.

Muss ich als MPA Schweizerdeutsch können?

Eine gesetzliche Pflicht, Schweizerdeutsch zu können, haben wir in keiner der geprüften offiziellen Quellen gefunden. Wo Gesetze Sprachkenntnisse verlangen, meinen sie eine Amtssprache – Deutsch, Französisch oder Italienisch – und keinen Dialekt. Im Alltag ist Mundart in der Deutschschweiz aber präsent. Laut Bundesamt für Statistik sprachen dort 2020 83 Prozent der Erwerbstätigen bei der Arbeit üblicherweise Schweizerdeutsch. Geschrieben wird Hochdeutsch.

Welche Bewilligung brauche ich als MPA aus Deutschland, Österreich, Italien oder Frankreich?

Als EU-Bürger:in brauchst du nur eine Aufenthaltsbewilligung. Sie gilt auch als Arbeitsbewilligung, und der Kanton stellt sie aus. Für eine Stelle von höchstens drei Monaten pro Kalenderjahr brauchst du keine Bewilligung. Die Arbeitgeberin meldet dich dann spätestens am Tag vor Stellenantritt online. Bei einem Vertrag von drei Monaten bis 364 Tagen bekommst du die Bewilligung L. Bei einem unbefristeten Vertrag oder mindestens 365 Tagen bekommst du die Bewilligung B, gültig fünf Jahre. Du meldest dich innert 14 Tagen nach der Einreise und vor Stellenantritt bei deiner Wohngemeinde an. Arbeiten darfst du, sobald das Gesuch beim Kanton eingegangen ist. Wohnst du weiter in einem EU/EFTA-Staat und kehrst mindestens einmal pro Woche dorthin zurück, kommt die Grenzgängerbewilligung G in Frage.

Wie hilft mir TakeCare als MPA, und was kostet das?

TakeCare klärt mit dir, ob du für deine künftige Stelle eine Anerkennung brauchst. Wir vermitteln Stellen in der Deutschschweiz, der Romandie und im Tessin. Wir unterstützen dich auch bei der Wohnungssuche, bei Versicherungen und bei Behördengängen. Für Stellensuchende sind alle Dienstleistungen von TakeCare kostenlos (Art. 9 AVG).

Warum steht anderswo, dass ausländische MPA immer eine Anerkennung des SBFI brauchen?

So formuliert es die MPA-Seite der FMH. Die FMH ist Berufsverband und Mitträgerin der Schweizer MPA-Ausbildung, aber keine Behörde. Das Bundesamt für Gesundheit knüpft die Anerkennung durch das SBFI an die Arbeit mit ionisierender Strahlung. Und das Anerkennungsportal des SBFI hält fest: Ohne Röntgen ist die Tätigkeit nicht reglementiert. Eine Anerkennung ist dann nicht nötig, aber freiwillig möglich.

Weiterlesen

Quellen

Alle Angaben zu Verfahren, Gebühren und Fristen stammen von den zuständigen Stellen und wurden am 25. September 2026 geprüft. Massgebend ist immer die aktuelle Fassung auf deren Seiten.

Bundesamt für Gesundheit (BAG) und MEBEKO5
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)7
Staatssekretariat für Migration (SEM) und Migrationsämter8
Bundesrecht (Fedlex)9
EU-Recht (EUR-Lex)1
ch.ch – Bund, Kantone und Gemeinden5
Sozialversicherungen und Steuern (AHV/IV, ESTV)3
Kantone und Gemeinden2
Weitere Bundesstellen (BFS, BWO, EDA)3
Behörden der Herkunftsländer4
Berufsverbände1

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