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TakeCare RecruitingAnrufen

Teilnahmebedingungen Empfehlungsprogramm

Zuletzt aktualisiert: 09/2026

Diese Teilnahmebedingungen regeln das Empfehlungsprogramm von takecare.jobs: Du empfiehlst TakeCare weiter, und wenn daraus eine Anstellung wird, erhaltet ihr beide CHF 50. Massgebend ist die deutsche Fassung.

1. Wer teilnehmen kann

Teilnahmeberechtigt ist, wer ein TakeCare-Kandidatenkonto hat und volljährig ist. Empfehlen kannst du nur Personen, die noch nicht in unserem Talentpool erfasst sind und sich über deinen persönlichen Link neu registrieren. Mitarbeitende der Take Care Recruiting AG sind von der Prämie ausgeschlossen.

2. So funktioniert es

In deinem Konto findest du deinen persönlichen Link (takecare.jobs/r/…). Registriert sich jemand über diesen Link, erfassen wir die Empfehlung automatisch, und du siehst ihren Status in deinem Konto. Der Link ist dauerhaft und darf von beliebig vielen Personen genutzt werden. Wird jemand auf einem anderen Weg auf uns aufmerksam, können wir die Empfehlung nachträglich nicht mehr zuordnen.

3. Voraussetzungen für die Prämie

Die Prämie entsteht, wenn die empfohlene Person über TakeCare eine Stelle antritt und die Probezeit besteht. Massgebend ist der Ablauf der vertraglich vereinbarten Probezeit; ist keine vereinbart, gelten drei Monate ab Stellenantritt. Pro empfohlener Person wird die Prämie einmal ausgerichtet — es zählt die erste erfasste Empfehlung.

4. Höhe und Auszahlung

Die Prämie beträgt CHF 50 für dich und CHF 50 für die empfohlene Person. Wir zahlen sie innert 30 Tagen aus, nachdem die Voraussetzungen erfüllt sind. Den Auszahlungsweg vereinbaren wir mit dir; die dafür nötigen Angaben — etwa deine Bankverbindung — fragen wir erst zum Zeitpunkt der Auszahlung ab und bewahren sie nur so lange auf, wie die Abwicklung und gesetzliche Aufbewahrungspflichten es verlangen.

5. Grenzen und Missbrauch

Du kannst dich nicht selbst empfehlen, auch nicht über eine zweite E-Mail-Adresse. Gleichzeitig offen sind höchstens 20 Empfehlungen, die noch zu keiner Anstellung geführt haben; vermittelte und ausbezahlte Empfehlungen zählen nicht dazu. Nicht zulässig sind erfundene Registrierungen, Massenversand an Unbeteiligte sowie bezahlte Werbung auf TakeCare-Marken oder -Begriffe. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch können wir eine Prämie zurückhalten und die Teilnahme beenden.

6. Steuern und Sozialversicherung

Die Prämie ist von der empfangenden Person zu versteuern; wir nehmen keinen Abzug vor. Stehst du in einem Anstellungsverhältnis mit TakeCare — etwa in einem Temporäreinsatz —, kann die Prämie sozialversicherungspflichtiger Lohn sein; in diesem Fall rechnen wir sie über die Lohnabrechnung ab.

7. Datenschutz

Wir erfassen, wer wen empfohlen hat, und den Status der Empfehlung. Du siehst dabei den Vornamen und den ersten Buchstaben des Nachnamens der Person, die sich über deinen Link registriert hat, sowie ihren Status — mehr nicht. Kontaktdaten der Person, die du empfiehlst, verlangen wir nicht: Sie registriert sich selbst. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.

8. Keine Kosten für Stellensuchende

Die Teilnahme ist kostenlos. Für Stellensuchende sind sämtliche Dienstleistungen von TakeCare unentgeltlich (Art. 9 AVG); das Empfehlungsprogramm ändert daran nichts.

9. Änderungen und Beendigung

Wir können das Programm jederzeit ändern oder beenden. Prämien, deren Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt bereits erfüllt sind, zahlen wir aus. Ein Anspruch auf Teilnahme am Programm als solchem besteht nicht.

10. Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich; zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Fragen zum Programm beantworten wir unter hallo@takecare.jobs.

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