Zum Inhalt springen
TakeCare RecruitingAnrufen
Alle Beiträge

· 7 Min. Lesezeit

SRK-Anerkennung für Pflegediplome: Der komplette Ablauf 2026

von Jonas Benner, CEO & Co-Founder

Rund 30 Prozent der Pflegefachpersonen in der Schweiz wurden im Ausland ausgebildet – in Genf sind es über 65 Prozent. Ohne SRK-Anerkennung bleibt der Berufszugang aber grundsätzlich verschlossen; Ausnahmen während des Verfahrens regelt der Kanton. Die gute Nachricht: Der Prozess ist klar geregelt und planbar.

Schritt 1: PreCheck – kostenlos und schnell

Das SRK verlangt vorab einen kostenlosen PreCheck, der klärt, ob dein Abschluss grundsätzlich anerkennungsfähig ist und welche Unterlagen fehlen. Liegen alle Unterlagen vor, dauert er höchstens vier Wochen; ein positiver Bescheid kommt nach unserer Erfahrung oft schon innert zehn Tagen nach Einreichung. Den Antrag stellen wir für dich – idealerweise, bevor du kündigst, umziehst oder Stellen zusagst.

Schritt 2: Das Anerkennungsverfahren

Ab vollständigem Dossier entscheidet das SRK innert maximal vier Monaten; nach unserer Erfahrung dauert der ganze Prozess rund drei Monate, mit Ausgleichsmassnahmen länger. Die Kosten der Anerkennung – höchstens CHF 1'000 – übernehmen wir. EU/EFTA-Abschlüsse laufen in der Regel schlanker durch als Drittstaaten-Diplome, bei denen Ausgleichsmassnahmen (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) häufiger sind.

Der Sprachnachweis: unterschätzt und entscheidend

Verlangt wird mindestens Niveau B2 in der Sprache der Arbeitsregion – akzeptiert werden anerkannte Zertifikate (z. B. Goethe, telc, DELF, CELI). Unser Rat aus hunderten Beratungen: Investiere in C1. Der Unterschied zeigt sich nicht im Zertifikat, sondern im Schichtalltag – und in den Stellen, die dir offenstehen.

Arbeiten während des Verfahrens

Ob und wie lange du vor der Anerkennung im Beruf arbeiten darfst, entscheidet der Kanton – eine landesweite Regel gibt es nicht. Wo es erlaubt ist, bringt das Schweizer Berufserfahrung, ein Arbeitszeugnis und oft den späteren Arbeitgeber.

Registrierung im NAREG

Nach der Anerkennung folgt der Eintrag ins Gesundheitsberuferegister (NAREG) – Voraussetzung für die Berufsausübung in vielen Kantonen. Dein künftiger Arbeitgeber prüft diesen Eintrag; wir stellen sicher, dass zum Stellenantritt alles vorliegt.

Karriere-Update Gesundheitswesen

Monatlich: neue Stellen, Lohn-Insights und Marktwissen. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.

Mit dem Abonnieren akzeptierst du unsere Datenschutzerklärung.