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22. Mai 2026 · 5 Min. Lesezeit

Weiterbildung Pflege: von FaGe über HF und NDS bis zur APN

Jonas Benner

CEO & Co-Founder

Weiterbildung wird in der Pflege oft als Antwort auf alles verkauft: zu wenig Lohn, zu wenig Einfluss, zu wenig Perspektive. Manches davon stimmt, vieles nicht. Wir haben die gängigen Schweizer Wege nebeneinandergelegt – vom verkürzten HF-Diplom über die Nachdiplomstudien bis zum Master – und schreiben dazu, wie lange sie dauern, was sie kosten, was sie an Verantwortung und Lohn bewegen und wer die Rechnung übernimmt. Und wo eine Weiterbildung ehrlich gesagt nichts löst.

Vom FaGe-EFZ zum Diplom: rund zwei Jahre, andere Verantwortung

Der grösste Einzelschritt im Schweizer System liegt zwischen FaGe-EFZ und Pflegediplom. Mit dem EFZ dauert die verkürzte Ausbildung zur dipl. Pflegefachperson HF rund zwei Jahre Vollzeit, berufsbegleitend meist drei. Der FH-Weg (BSc Pflege, drei Jahre) setzt eine Berufs- oder gymnasiale Maturität voraus, je nach Vorbildung ergänzt um ein Zusatzmodul oder ein Praktikum; ab 25 ist vielerorts eine Zulassung sur dossier möglich – massgebend ist das Reglement der einzelnen Schule. Fachlich verschiebt sich die Verantwortung: Pflegeprozess, Einschätzung, Delegation, Bezugspflege. Beim Lohn liegen zwischen FaGe und Diplom je nach Kanton, Träger und GAV grob 600 bis 1'200 Franken pro Monat; schau dir die Einreihung im Lohnsystem an, nicht das Inserat. Mit Auslanddiplom klärst du zuerst die Anerkennung beim SRK und den Registereintrag: NAREG für HF-Berufe, GesReg für FH-Abschlüsse.

NDS HF: Anästhesie, Intensiv, Notfall

Die drei klassischen Nachdiplomstudien HF dauern berufsbegleitend rund zwei Jahre und setzen ein Diplom HF oder FH plus ein bis zwei Jahre Praxis voraus. Du arbeitest meist mit 80 bis 100 Prozent auf der Zielabteilung und bist gleichzeitig im Studium und im Dienstplan eingeplant. Der Engpass ist selten die Schule, sondern der Ausbildungsplatz: ohne Betrieb, der dich anstellt und ausbildet, kein Studienplatz. Finanziell arbeiten viele Häuser mit einer tieferen Einreihung während der Ausbildung und einer Funktionszulage danach. Dazu kommen Nacht- und Pikettdienste: Für dauernde oder regelmässig wiederkehrende Nachtarbeit sieht das Arbeitsgesetz 10 Prozent Zeitzuschlag vor, die Geldzulagen regeln GAV oder kantonales Personalrecht. Rechne beides zusammen, bevor du Grundlöhne vergleichst.

CAS, DAS, MAS: Module statt Marathon

Auf Fachhochschulstufe läuft Weiterbildung in Modulen. Ein CAS umfasst mindestens 10 ECTS, dauert sechs bis zwölf Monate und kostet meist 6'000 bis 9'000 Franken. Zwei bis drei CAS ergeben ein DAS (ab 30 ECTS), ein MAS umfasst ab 60 ECTS inklusive Masterarbeit; über drei bis vier Jahre summiert sich das auf 25'000 bis 35'000 Franken. Gefragte Vertiefungen sind Palliative Care, Onkologiepflege, Wundmanagement, Diabetesberatung, Praxisausbildung und Führung. Der ehrliche Teil: Das Zertifikat allein bewegt den Lohn selten, bezahlt wird die Funktion. Kläre deshalb vor der Anmeldung schriftlich, welche Rolle danach vorgesehen ist – Fachverantwortung, Stationsleitung, Bildungsverantwortung – und was sie im Lohnsystem deines Betriebs auslöst.

APN und Pflegeexpert:in: drei bis vier Jahre für eine andere Rolle

Der Masterweg verändert die Rolle, nicht nur das Zertifikat. Ein MSc Pflege umfasst 90 bis 120 ECTS und dauert in Teilzeit drei bis vier Jahre; die Semestergebühren an Fachhochschule oder Universität sind vergleichsweise tief – teuer ist das reduzierte Pensum über Jahre. Danach öffnen sich Rollen als Pflegeexpert:in APN, etwa in Onkologie, Geriatrie, Herzinsuffizienz oder Grundversorgung. Mit der ersten Etappe der Pflegeinitiative dürfen zugelassene Pflegefachpersonen seit Mitte 2025 zudem einen definierten Teil der Leistungen ohne ärztliche Anordnung abrechnen; Berufserfahrung, Zulassung und kantonale Vorgaben entscheiden, für wen das gilt. Ehrlich bleibt: Der Titel APN ist national nicht geschützt, ausfinanzierte Stellen sind überschaubar, und die Rollenprofile unterscheiden sich von Haus zu Haus stärker als die Abschlüsse.

Wer zahlt – und was die Rückzahlungsklausel bedeutet

Üblich sind drei Bausteine: Beteiligung an den Kursgebühren (häufig 50 bis 100 Prozent), bezahlte Studientage (GAV und kantonale Personalrechte kennen oft zwei bis fünf Bildungstage pro Jahr) und eine Rückzahlungsklausel. Diese läuft meist über zwei bis drei Jahre nach Abschluss und sollte monatlich degressiv sein; ein Betrag, der bis zum letzten Tag voll geschuldet bleibt, ist ein Warnsignal. Prüfe drei Punkte, bevor du unterschreibst. Gilt die Rückzahlung auch, wenn der Betrieb kündigt? Zählen Studientage als Arbeitszeit oder als Freizeit? Steht die Vereinbarung schriftlich vor Kursbeginn? Reine Einarbeitung ist keine Weiterbildung: Notwendige Auslagen trägt nach Art. 327a OR der Betrieb. Massgebend sind am Ende Vertrag und GAV – bei grossen Beträgen lohnt die Rechtsberatung über den Berufsverband.

Das Diplom ändert den Dienstplan nicht

Der wichtigste Satz zum Schluss: Keine dieser Weiterbildungen repariert einen Dienstplan. Wer heute drei Wochenenden pro Monat arbeitet und regelmässig aus dem Frei geholt wird, arbeitet nach dem NDS HF im selben System – einfach mit mehr Verantwortung. Was das ändert, ist die Organisation: Werden Studierende zusätzlich zum Stellenplan geführt? Gibt es fixe Studientage? Wie viele Wochen im Voraus steht der Plan? Diese Fragen gehören ins erste Gespräch, nicht ins zweite Ausbildungsjahr. Wir stellen sie für dich, bevor du dich bewirbst, und ordnen deinen heutigen Lohn kostenlos ein – damit du weisst, ob sich der Aufwand rechnet oder ob zuerst der Betrieb wechseln sollte.

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