12. Juni 2026 · 5 Min. Lesezeit
Richtig kündigen in der Pflege: Fristen, Form, gutes Zeugnis
Jonas Benner
CEO & Co-Founder
Der Entscheid ist gefallen, und plötzlich stellen sich lauter praktische Fragen: Bis wann muss der Brief da sein, was passiert mit den Resttagen, und wie sagst du es, ohne dass die Stimmung auf der Abteilung kippt. Formal ist eine Kündigung in der Schweiz einfach — schiefgehen können trotzdem die Details der letzten Wochen. Dieser Text gibt dir Orientierung, keine Rechtsberatung: Massgebend sind dein Arbeitsvertrag und der geltende GAV oder das kantonale Personalrecht, nie eine allgemeine Regel aus dem Netz.
Die Frist steht im Vertrag, nicht im Internet
Das Obligationenrecht regelt nur den Fall, dass im Vertrag nichts anderes steht: in der Probezeit sieben Tage auf jeden beliebigen Tag, im ersten Dienstjahr ein Monat, ab dem zweiten bis und mit dem neunten zwei Monate, ab dem zehnten drei Monate — jeweils auf ein Monatsende. Die Probezeit dauert von Gesetzes wegen einen Monat und darf vertraglich auf höchstens drei verlängert werden. Einen landesweiten GAV für die Pflege gibt es nicht; kantonale und betriebliche Regelungen setzen oft längere Fristen an, etwa drei Monate schon ab dem zweiten Dienstjahr. An vielen Kantons- und Stadtspitälern gilt zudem kantonales Personalrecht statt OR. Lies deshalb zuerst den Vertrag, dann den GAV — und rechne ab dem Tag des Zugangs, nicht ab dem Abschicken.
Schriftlich, zugestellt, beweisbar
Ohne anderslautende Vertragsklausel ist eine Kündigung auch mündlich gültig — ein Grund, es darauf ankommen zu lassen, ist das nicht. Viele Verträge verlangen ohnehin die Schriftform, und im Streitfall zählt nur, was du belegen kannst. Entscheidend ist nicht das Datum auf dem Brief, sondern der Zugang bei der Arbeitgeberin. Am besten belegbar ist die persönliche Übergabe: zwei Exemplare mitbringen und den Empfang auf deiner Kopie mit Datum und Unterschrift bestätigen lassen. Wer per Post kündigt, plant mindestens drei Arbeitstage Puffer ein; ein Einschreiben, das erst im neuen Monat abgeholt wird, kann deinen Austritt um einen ganzen Monat verschieben. Eine E-Mail allein reicht selten — höchstens als Ergänzung.
Ferien, Überstunden, Freistellung
Resttage und Zeitguthaben sind der häufigste Streitpunkt. Ferien werden in der Regel während der Kündigungsfrist bezogen, und die Arbeitgeberin darf den Bezug anordnen, solange dir daneben genug Zeit für die Stellensuche bleibt; die Praxis verlangt dafür eine Restfrist, die deutlich länger ist als die angeordneten Ferien. Eine Auszahlung bleibt die Ausnahme. Bei den Stunden lohnt sich die Unterscheidung: Überstunden über das vertragliche Pensum hinaus werden meist mit Freizeit kompensiert; Überzeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus — in Spitälern und Heimen 50 Stunden pro Woche — ist zuschlagspflichtig, sofern sie nicht mit Freizeit gleicher Dauer ausgeglichen wird. Wirst du freigestellt, läuft der Lohn bis zum Schluss weiter, und die Frist verkürzt sich nicht. Halte schriftlich fest, ob die Ferien damit abgegolten sind.
Sperrfristen schützen dich vor Kündigung, nicht vor deiner eigenen
Die Sperrfristen im OR blockieren die Kündigung durch die Arbeitgeberin, nicht deine eigene. Nach der Probezeit darf dir während Krankheit oder Unfall nicht gekündigt werden — je nach Dienstjahr 30, 90 oder 180 Tage —, ebenso wenig während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt oder während obligatorischem Militär-, Zivil- und Schutzdienst; dauert dieser länger als elf Tage, kommen vier Wochen davor und danach dazu. Eine Kündigung in diesem Fenster ist nichtig; beginnt der Schutz mitten in einer laufenden Frist, steht diese still und läuft danach weiter, bis zum Monatsende. Umgekehrt gilt das nicht: Kündigst du selbst und wirst danach krank, läuft deine Frist normal weiter. Ist die Gesundheit der Grund für den Wechsel, klär die Lage, bevor du den Brief abgibst.
Das Kündigungsschreiben: kurz, neutral, vollständig
Fünf Sätze genügen. Ort und Datum, die richtige Adresse — HR oder direkte Führungsperson, je nach Vertrag —, ein unmissverständlicher Satz: «Ich kündige mein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist per 31. Oktober 2026», ergänzt um «beziehungsweise per nächstmöglichen Termin» als Absicherung gegen Rechenfehler. Dann die Bitte um eine schriftliche Empfangsbestätigung, um ein Arbeitszeugnis und um eine Aufstellung von Restferien und Zeitguthaben. Ein Dankessatz, Unterschrift, fertig. Was nicht hineingehört: Gründe, Kritik, Erklärungen. Der Brief liegt in deinem Personaldossier und wird vielleicht in fünf Jahren von jemandem gelesen, den du heute nicht kennst. Alles Inhaltliche gehört ins Gespräch, nicht ins Schreiben.
Gut gehen ist ein Teil deiner Karriere
Das Schweizer Gesundheitswesen ist kleiner, als es aussieht: Die heutige Stationsleitung sitzt zwei Jahre später in einem Auswahlgespräch, Berufsbildner:innen wechseln zwischen Spital, Alterszentrum und Spitex. Sag es deiner Führungsperson persönlich, bevor der Brief im HR liegt, biete eine saubere Übergabe an und dokumentiere offene Dossiers. Das Zeugnis verlangst du früh und liest es genau — Tätigkeit, Dauer, Leistung, Verhalten; sachliche Korrekturen kannst du schriftlich einfordern. Wir stimmen bei jeder Vermittlung zuerst deine Kündigungsfrist mit dem gewünschten Stellenantritt ab, damit dir niemand ein Datum setzt, das du nicht halten kannst; und wenn du vorher wissen willst, ob sich der Wechsel lohnt, ist unser Lohn-Check kostenlos. Für deinen Einzelfall fragst du deinen Berufsverband oder eine Fachperson für Arbeitsrecht.
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