5. Juni 2026 · 4 Min. Lesezeit
Arbeitszeugnis im Gesundheitswesen: lesen, prüfen, korrigieren
Jonas Benner
CEO & Co-Founder
Ein Arbeitszeugnis liest sich harmlos, bis du weisst, worauf HR achtet. Zwei Wörter Unterschied entscheiden, ob deine drei Jahre in der Praxis als sehr gut oder als knapp genügend ankommen. Die gute Nachricht: Die Mechanik ist erlernbar, und vieles lässt sich auch nach Erhalt noch korrigieren. Hier steht, was dir das Schweizer Recht zusichert, wie die Skala im Alltag gelesen wird und welche Sätze fehlen dürfen – und welche nicht.
Dein Anspruch: wahr, vollständig, wohlwollend
Artikel 330a OR gibt dir jederzeit Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis: Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses plus eine Beurteilung von Leistung und Verhalten. Nur wenn du es ausdrücklich verlangst, schrumpft es zur blossen Arbeitsbestätigung – die brauchst du selten. Der Text muss wahr, vollständig und wohlwollend sein; wo sich das widerspricht, geht die Wahrheit vor. Der Anspruch gilt für alle: MPA, Radiologiefachpersonen HF (MTRA), Physio- und Ergotherapie, Pflegefachpersonen, Praxisleitung – auch bei befristeten Einsätzen und im Stundenlohn. Ein Zwischenzeugnis kannst du während des Arbeitsverhältnisses verlangen; anerkannt ist es bei einem sachlichen Anlass, etwa Vorgesetztenwechsel, Reorganisation oder laufender Bewerbung.
Der Aufbau: sieben Bausteine, und die Reihenfolge zählt
Ein vollständiges Zeugnis enthält Personalien; eine Einleitung mit Funktion, Pensum und exakten Daten; eine kurze Einordnung des Betriebs (Fachgebiet, Praxis- oder Bettenzahl); die Aufgabenliste, absteigend nach Bedeutung; die Leistungsbeurteilung mit Fachwissen, Arbeitsweise, Qualität, Belastbarkeit und Weiterbildungen; die Verhaltensbeurteilung; Austrittsgrund und Schlussformel; zuletzt Ort, Datum und idealerweise zwei Unterschriften – direkte Führung sowie Inhaberin, Inhaber oder HR. Beim Verhalten gilt eine Konvention: zuerst Vorgesetzte, dann Kolleg:innen, dann Patientinnen und Patienten. Rutscht die Führung ans Ende oder fehlt sie ganz, lesen erfahrene Recruiter:innen das als Hinweis auf einen Konflikt – zwingend ist der Schluss nicht, häufig aber richtig.
Die Zufriedenheitsskala: zwei Wörter, zwei Noten
Die Kernformel ist abgestuft, und die Abstufung ist im Personalwesen bekannt. «Stets zur vollsten Zufriedenheit» gilt als sehr gut, «stets zur vollen Zufriedenheit» als gut, «zur vollen Zufriedenheit» als befriedigend – das fehlende «stets» heisst: nicht durchgehend. «Stets zur Zufriedenheit» ist knapp genügend, «zur Zufriedenheit» ungenügend. In der Schweiz ist diese Codierung weniger streng normiert als in Deutschland, die Zeugnisse fallen kürzer aus, und Gerichte lesen sie nicht mechanisch – im Alltag wird die Skala trotzdem so verstanden. Achte zusätzlich auf Weichmacher: «bemühte sich», «im Grossen und Ganzen», oder Lob, das vor allem Pünktlichkeit und Ehrlichkeit nennt.
Was fehlt, sagt mehr als das, was dasteht
Drei Auslassungen sind Signale. Erstens: kein Satz zum Verhalten. Das Gesetz verlangt eine Beurteilung von Leistung und Verhalten, deshalb wird die Lücke als Wertung gelesen. Zweitens: keine Schlussformel mit Dank und Wünschen nach einer gewöhnlichen Trennung. Drittens, und im Gesundheitswesen am teuersten: fehlende Tätigkeiten. Wenn Röntgen mit Strahlenschutzausbildung, Labor und POCT, die Aufbereitung von Sterilgut, die Abrechnung nach TARMED beziehungsweise TARDOC, Telefontriage oder die Betreuung von Lernenden nicht auftauchen, kann die nächste Praxis sie nicht bewerten. Eine halbe Note weniger kostet dich meist weniger als eine ganze Kompetenz, die im Text fehlt. Auffällig ist auch ein Unterschriftsdatum Monate nach deinem letzten Arbeitstag.
Korrektur verlangen: satzweise, schriftlich, mit Beleg
Berichtigen lassen kannst du, was unwahr, unvollständig oder missverständlich ist – nicht, was dir schlicht zu wenig schmeichelt. Am einfachsten durchsetzbar sind harte Fakten: Daten, Pensum, Funktionsbezeichnung, fehlende Weiterbildungen, ein falsch dargestellter Austrittsgrund. Fordere nie das ganze Zeugnis neu, sondern markiere zwei bis vier Stellen, liefere für jede einen fertigen Formulierungsvorschlag und lege einen Beleg bei: Zielvereinbarung, Kursbestätigung, Dienstplan. Schriftlich, sachlich, mit rund zehn Arbeitstagen Frist. Auf die Dankes- und Wunschformel besteht in der Schweiz in der Regel kein einklagbarer Anspruch; fragen darfst du trotzdem. Bleibt es blockiert, führt der Weg über die kantonale Schlichtungsbehörde: In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis CHF 30'000 fallen keine Gerichtskosten an, eigene Anwaltskosten trägst du selbst. Massgebend bleiben Vertrag, GAV und Einzelfall.
Die Frist, die in der Praxis zählt
Rechtlich verjährt dein Anspruch in der Regel erst nach zehn Jahren. Faktisch entscheidet, wie schnell du reagierst: Vorgesetzte wechseln, Praxen fusionieren, Stationen werden zusammengelegt – und wer unterschrieben hat, ist irgendwann nicht mehr erreichbar. Lies das Zeugnis deshalb innert 14 Tagen nach Erhalt zweimal, einmal auf Fakten, einmal auf Formulierungen. Wir lesen Zeugnisse in unseren Gesprächen ohnehin: Wenn du magst, gehen wir deines vorher gemeinsam durch, sagen dir ehrlich, ob eine Korrektur den Aufwand lohnt, und helfen dir, die Passage so zu formulieren, dass sie deine Arbeit abbildet. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht. Es kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Weitere Beiträge
TARDOC im Praxisalltag: Was sich für MPA und Praxisteams ändert
Der neue ambulante Arzttarif ist kein reines Ärzte-Thema. Wer im Praxisteam abrechnet, merkt die Umstellung am deutlichsten — und wird dadurch wertvoller.
RAI verstehen: Warum Ihre Einschätzung über die Finanzierung entscheidet
Kaum eine Aufgabe in der Langzeitpflege hat so direkte finanzielle Folgen wie das Assessment. Und kaum eine wird im Bewerbungsgespräch so selten erwähnt.